Auskunft des Versicherers
11.08.2009 11:13:47
Hallo Kollegen,
weiss jemand ob es stimmt, dass ein Versicherer einem aus
datenschutzrechtlichen Gründen die Willenserklärung des Kunden über eine
gewünschte anderweitige Betreuung verweigern darf?
Schöne Grüsse
[Name ausgeblendet]
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