Aw: Schäden durch Amaturen

23.02.2018 14:21:08

grundsätzlich ist die Leitungswasserversicherung "zweigeteilt"!

Zum Einen ist der Rohrbruch versichert, zum Anderen die Schäden durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus dem "Wassersystem".

Im konkreten Fall, so lediglich die Armatur gebrochen ist -wobei ich mich Frage, wie konkret dieser Bruch aussehen soll- sind die Kosten für den Installationsaufwand tatsächlich auf den in den Bedingungen genannten Entschädigungsbetrag begrenzt.

Wenn aber noch -was zu vermuten ist- noch Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser zu beseitigen sind, gibt es hierfür regelmäßig keine Entschädigungsgrenzen.

Weitere Aussagen sind erst möglich, wenn der genaue Sachverhalt bekannt ist.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...