BAV - Unverfallbarkeit Altregelung oder Neuregelung
15.02.2010 09:35:54
Hallo Liste,
ein Kunde hat eine AG-finanzierte BAV in 2001 abgeschlossen.
Nun nach 9 Jahren wechselt er den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber
besteht auf die alte Regelung von 10 Jahren und will die BAV nicht
mitgeben (arbeitsvertraglich vereinbart).
Gilt hier die Altregelung tatsächlich noch oder ist die Neuregelung von 5 Jahren
anwendbar ?
mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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