BAV - Unverfallbarkeit von einer Direktzusage

10.03.2005 08:48:04

Hallo liebe BAV-Spezialisten,

ein Kunde von mir (Geschäftsführer einer GmbH) hat im Sommer 1995 eine
Direktzusage des Unternehmens erhalten. Jetzt wurde er zum 31.3.2005
gekündigt.

Die Gesellschafter verneine die Unverfallbarkeit, da im Jahre 1995 die
Zusage 10 Jahre bestehen musste um unverfallbar zu sein und erst später
durch das Betriebsrentengesetz dieser Zeitrahmen auf 5 Jahre verkürzt wurde.

Meine Frage: Welcher Zeitrahmen für die Unverfallbarkeit zählt nun? 5 Jahre
(aktuelles Recht ) oder 10 Jahre (altes Recht)

Wo ist das nachzulesen?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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