BAV

01.03.2005 09:27:42

Guten Tag Lister,

auf Seminaren hört man seit Januar 2005 viel über den Durchführungsweg
Direktversicherung versus Pensionskasse-besonders unter dem Stichwort
„Kollektivhaftung“ für den Arbeitgeber.
Bedeutet das in der Praxis dass zukünftig der Direktversicherung der Vorzug
einzuräumen ist?
Auch aus Maklerhaftungsgründen seitens der Beratung beim Arbeitgeber?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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