BU: Verweisung nach Umschulung

17.12.2003 08:15:53

Herr [Name ausgeblendet]nach den Auswirkungen einer Umschulung auf die
Verweisungsmöglichkeit des VR:

Dazu fand sich vor einiger Zeit ein interessantes Urteil:
Hotelköchin wird BU, Umschulung zur Hotelbetriebswirtin, VR muss lt. OLG
Köln weiterzahlen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil Bestand haben bzw. für die
laufende Rechtsprechung übernommen wird - meines Erachtens geht das über den
Verbraucherschutz hinaus und stellt eine Bereicherung dar. Selbst wenn eine
konkretisierte Verweisung zu unterstellen ist: Eine Betriebswirtin wird dem
Beruf der Köchin in sozialer und wirtschaftlicher Ebene doch allemal gerecht.
Auf der anderen Seite ist die Argumentation der Richter auch bestechend:
Warum sollte ein BU-Renter, der sich freiwillig weiterbildet bzw. umschulen
lässt, schlechter gestellt werden als der "faule" BU-Rentner, der sich seinem
Schicksal hingibt?

Gruß,

[Name ausgeblendet]

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