Befreiung von § 181 BGB in der Maklervollmacht

19.08.2003 14:48:28

Hallo Kollegen,
in meiner Maklervollmacht verwende ich den Passus, dass ich von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit bin. Ein zukünftiger Kunde bzw. der
Geschäftsführer des Verbandes, der Kunde werden soll, hat diesen Passus
gestrichen.
Meine Frage: wer von Ihnen benutzt ebenfalls einen solchen Passus und warum?
Ist die Befreiung vom § 181 BGB für den Makler erforderlich oder
entbehrlich?
Ich bedanke mich jetzt schon bei allen für ihre hilfreichen Antworten.

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...