Beihilfetarife

24.03.2010 16:45:32

Hallo Liste!

Die PKV ist nicht gerade mein Spezialgebiet, deshalb die große Bitte

um Hilfe in dem nachfolgendem Fall:

Ich habe eine Mandantin übernommen, die 1994 (zusammen mit Ihren zwei
Kindern)

in einer Vollversicherung nach Beihilfetarifen versichert wurde.

2007 +2008 werden die Tarife der Kinder, wegen eigener Pflichtversicherung,
aus der Police

storniert, ohne dass das VU den Tarif der Kundin entsprechend erhöht.

Auch der damalige Betreuer, der die Bescheinigungen der
Pflichtversicherungen weitergeleitet

hat, ist nicht tätig geworden.

Jetzt kommt es zum ersten und umpfangreichen Leistungsfall, den das VU nur
nach dem

alten Beihilfetarif abgerechnet hat.

Meine Frage: War das VU seinerzeit nicht verpflichtet, nach Einreichung der
Pflichtversicherungs-

bescheinigungen, den Beihilfetaif der Kundin anzupassen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

[Name ausgeblendet]

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