Betriebshaftpflicht Bearbeitung Folgeschaden

15.10.2009 11:08:56

Liebe Kollegen,
ich bitte mal um fachlichen Rat.

Der Bauunternehmer erstellt für einen Auftraggeber Gipskartonwände.

Diese werden werden aber fehlerhaft eingebaut.

Anschließend bestellt der Auftraggeber den Maler.
Der tapeziert und streicht die Wände.
Nach der Fertigstellung durch den Maler entstehen Risse in den Wänden durch den fehlerhaften Einbau der Gipskartonwände.

Die Wände müssen danach nochmal tapeziert und gestrichen werden, weil
dies die günstigere Lösung ist und das Haus mittlerweile von dem
Auftraggeber bewohnt wird.

Ich meine es handelt sich hier um einen gedeckten Folgeschaden der durch
die fehlerhaft eingebauten Gipskartonwände entstanden ist.

Deshalb wäre es für mich interessant Kollegenmeinungen zu
hören.

Der Versicherer hingegen lehnt ab und schreibt folgendes:

Aufgrund der Angaben müssen wir davon ausgehen, dass es sich bei den
hier eingetretenen Schäden um Schäden an Ihrerseits hergestellten oder
gelieferten Sachen oder Leistungen handelt bzw. die Ansprüche des Geschädigten auf die Erfüllung ( hierzu zählt auch die Nacherfüllung
und Mängelbeseitigung ) den zwischen Ihnen und dem Geschädigten geschlossenen Vertrag handelt.
Solche Schäden bzw. Ansprüche sind vom Versicherungsschutz Ihres
Haftpflichtversicherungsvertrages ausgeschlossen ( siehe hierzu Punkt
1.2 sowie Punkt 7.8 AHB )

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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