Conti verweigert Kfz SF Übertag

22.01.2017 19:32:41

Guten Tag werte Kollegen,

aufgrund eines Beiragsrückstandes bei einem gekündigtren Kfz Vertrag verweigert die Conti die SF Freigabe.

Ist das rechtens?

Besten Dank für Ihre Beurteilung.

Ihr

[Name ausgeblendet]

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22.01.2017 20:35:45

§ 5 Abs. 7 Pflichtversicherungsgesetz lautet:
"Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des
Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl
und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer
Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben,
auszustellen; ..."
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html

Aus dem Gesetz kann kein Recht entnommen werden diese Auskunft zu
verweigern.
Besonderer Hinweis auf den Kontrahierungszwang bei Kündigung aufgrund von
Beitragsrückständen in Abs. 5, d.h. ein solches Zurückbehaltungs- bzw.
Auskunftsverweigerungsrecht ist nicht durch den Gesetzgeber gewünscht.

Risiken und Nebenwirkungen:
Wenn die Kündigung nicht rechtswirksam ist, dann muss der Versicherer auch
nicht freigeben!
Kommt selbstverständlich nur zum Tragen, wenn der VN gekündigt hat und das
VU fristgerecht widersprochen hat.
Dazu gab die Fragestellung keinen Hinweis, daher der Exkurs.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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22.01.2017 21:03:46

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

auch wenn es nicht meine Frage war. Danke.

VG

Lothar Nast
Versicherungsfachwirt
Heidestr. 40
53773 Hennef
Mobil: 0172-2955188

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Am 22.01.17 um 20:35 schrieb [E-Mail ausgeblendet]

>

[Name ausgeblendet]

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