Direktversicherung VN wechsel ohne Arbeitgeberwechsel

18.06.2014 14:25:25

Moin werte Kollegen,

sicherheitshalber frage ich mal noch hier in die Runde ob eine Möglichkeit
bekannt ist ohne Arbeitgeberwechsel einen VN wechsel auszuführen.

Danke im Voraus

[Name ausgeblendet]

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18.06.2014 14:39:16

Guten Tag Herr ? hmm find keinen Namen ?

nur Übertragung auf VP als VN -dann als Privatvertrag das ist der einzigste VN-Wechsel, der mir
ad hoc einfällt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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18.06.2014 15:18:31

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Ich werde aus Ihren Worten nicht schlau. Ich hole dann man etwas aus
vielleicht habe ich mich nicht verständlich gemacht.

Ziel ist es ohne Arbeitgeberwechsel nicht nur weiterhin VP zu sein sondern
die VN Eigenschaft vom Arbeitgeber auf den Kunden zu übertragen. Die
Krankversicherungsbeiträge können so umgangen werden z.B. siehe:
http://goo.gl/unDwwM

Der Kunde wird dann den Vertrag natürlich selber weiterführen. Der Vertrag
läuft schon seit Anfang 2000.

Der VR sagt ein VN Wechsel bei Direktversicherungen ginge nur bei
Arbeitgeberwechsel. Vorher machen die das nicht.

Was genau haben Sie nun vorgeschlagen?

ps
ich dachte die Signatur die ich in der DVB hinterlegt habe wird automatisch
unter meinen Text in die EMail gesetzt. Ansonsten sehen Sie meinen Namen in
meiner EMailadresse die aus Vorname@Nachnamen besteht. Muss ich also in
Zukunft bei jeder Email hier meine Signatur einfügen. Das macht das
Verteilersystem nicht automatisch?

Am 18. Juni 2014 14:38 schrieb Bernhard Wehrle | VHW <
[E-Mail ausgeblendet]>:

>

[Name ausgeblendet]

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18.06.2014 16:15:46

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

das Leben ist nicht immer so einfach, wie die Verbraucherzentrale sich
das vorstellt. Grundsätzlich sollte es möglich sein, die VN-Eigenschaft
auch in einem laufenden Arbewitsverhältnis auf den Arbeitnehmer zu
übertragen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das mit einer
WIllenserklärung gegenüber der Versicherungsgesellschaft erklären,
wüsste ich nicht, wieso die dem nicht Folge leisten sollte.

Das ist aber ja nur der erste Schritt, denn Sie dürfen nicht vergessen,
dass dem Arbeitnehmer hiermit ein Rückkaufswert zufließt und deshalb
sollte man prüfen, ob für diese Deckungskapitalübertragung von der VP
nicht Steuern zu zahlen sind. Das kann man so aus der Ferne nicht
beantworten.

Wenn es einen VN-Wechsel gibt, dann bleibt es SV-rechtlich bei einem
gespalltenen Vertrag. Der alte Teil ist und bleibt sv-pflichtig und nur
der neue Teil wird sv-frei. Man sollte in dem Zusammenhang auch nicht
vergessen, dass der Beitrag für den neuen Vertrag in Zukunft dann aus
bereits versteuertem Einkommen gezahlt wird. Ob das wirklich attraktiv
ist, muss man auch erst noch einmal sorfältig prüfen.

Also VN-Wechsel sollte möglich sein, bringt aber bezüglich der
Vergangenheit keinen Vorteil bei der KVdR. Ob die zukünftige Umstellung
auf einen Privatvertrag dann wirklich lohnend ist, halte ich nicht
automatisch für sicher. U.U. kann es sinnvoller sein, den alten Vertrag
beitragsfrei zu stellen und dann einen anderen geförderten VErtrag
abzuschließen, z.B. Riester, falls das nicht bereits geschehen ist.

Viel Spaß bei der ganzen Sache.
Ihr

[Name ausgeblendet]

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27.06.2014 18:38:03

Gesendet von meinem Motorola Telefon

Bernhard Wehrle | VHW <[E-Mail ausgeblendet]> schrieb:

>

[Name ausgeblendet]

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