Disk. zumThema:Ableitungsrohre in der WuG Versicherung-EU Verordnung
Werte Kollegen,
eigentlich ist das ja eher Thema Wohngebäude und nicht WuG, ich will auch
nur auf die Grundlage eingehen, die meines Wissens nach auf eine
EU-Verordnung zurückgeht die noch nicht abschließend (wir kennen das ja von
der Vermittlerrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt und kommuniziert
wurde.
Es gab bereits vor ca. 2-3 Jahren eine Verbandsempfehlung des GDV an seine
Mitglieder, restriktiver mit der Mitversicherung von Ableitungsrohren
umzugehen, da diesen bewusst war, welches Schadenpotenzial mit der Umsetzung
dieser Richtlinie droht. Aus diesem Grunde wurden bei sehr vielen Konzepten
Ableitungsrohre ganz herausgenommen, oder die Entschädigungsgrenzen massiv
zurückgefahren. Daher ist bei Umdeckung auch darauf zu achten, da Sie Ihre
Mandanten hier nicht schlechter stellen und das auch in der Beratung
thematisieren.
Hintergrund: Es muss, augenscheinlich bis 2015, JEDER Hauseigentümer diesen
"Dichtigkeits-Nachweis" führen. Nun brauche ich Ihnen nicht zu sagen, das
bei Zuleitungen ein Defekt recht schnell entdeckt wird, bei fehlerhaften
Ableitungen versickert halt ein Teil und keiner merkt es. Dieser
Dichtigkeitsnachweis kann nur auf 2 Arten erfolgen: Druckprüfung, diese
birgt allerdings ein erhebliches Schadenpotential da Rohre bei der
Gelegenheit, selbst bei Neubauten, gerne auseinander fliegen. Die harmlosere
Art ist eine Kameradurchfahrt.
In beiden Fällen werden Schäden erst dann sichtbar. Nach meiner Erinnerung
geht der Verband von einem Schadenpotenzial von mehreren Milliarden Euro aus
und ist daher nicht sonderlich erpicht darauf.
Ja, ja, die liebe EU. Die Rohrreinigungs- und Prüfdienste wird es freuen.
Geschäft des Jahrhunderts bis 2015 und darüber hinaus.
Vielleicht doch umsteigen?
Herzliche Grüße
[Name ausgeblendet]
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