Ein bischen makeln, ein bischen beraten

11.01.2008 13:15:49

Kollege [Name ausgeblendet]:

Vermutlich haben Sie keine Ahnung davon, daß Sie entweder:
a) nur als Versicherungsmakler
oder
b) nur als Berater zugelassen werden können.
Beides zusammen können Sie nicht.
Sagt Ihnen jede IHK und auch der das Gesetz

Praktisch bedeutet das für Sie:
Einstellung des Makelns, Fortführen des Beratens.

Ihr Bestand ist dann allerdings weg, da Sie ja kein Makler mehr sind.
Nicht unwichtig falls Sie der wirtschaftlich interessieren sollte.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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