Einbruch Diebstahl in der Gewerbesachversicherung

25.05.2010 10:04:05

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

ein Fall beschäftigt uns seit einigen Tagen. Sicherlich kann man einige Daten noch nachliefern.

Ein Optikerbetrieb gibt seinen bisherigen Standort auf und gründet sich in Potsdam neu. Die Anzeige an das VU, hier Basler Versicherungen, wurde am 03.03.2010 ordentlich über den bevorstehenden Umzug an den neuen Risikoort nebst Adresse und Hausnummer informiert.

Am 06.03.2010 war die Neueröffnung des bisherigen Geschäfts an den neuen Standort.

Am 11.03.2010 hat der Versicherer den Eingang der Anzeige, die Änderung des Risikoortes nebst Risikoanalysebogen und Bildern vom Objekt bestätigt.
Gleichzeitig informierte der Versicherer, dass ein Maklerbetreuer vor Ort erscheint und das Risiko in Augenschein nimmt. Die Wiedervorlage bei dem Versicherer lag auf dem 06.04.2010. Ein Termin wurde mit dem entsprechenden Mitarbeiter der Basler zum 29.03.2010 vereinbart.

Im schreiben des VU vom 11.03.2010 bestätigt man uns lediglich formell den Eingang der Anzeige zum Standortwechsel.

Es kommt wie es kommen muss, am 24.03.2010 drangen Diebe in das Objekt ein und lösten einen Versicherungsfall aus.

Nunmehr kam es zu einer umfangreichen Prüfung.

Mittlerweile liegt uns ein Schreiben nach dem Schaden vom 06.04.2010 vor in dem man dem VN eine Fristverlängerung des Versicherungsschutz bietet jedoch gleichzeitig um Umdeckung des Risikos auf ein anderes VU bittet.

Nunmehr rechnet die Basler den Versicherungsvertrag zum 06.03.2010 wegen Risikofortfall ab und lehnt gleichzeitig die Regulierung des Schadens wegen Risikofortfall ab, da der Versicherungsschutz entsprechend den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen nur für den vereinbarten, alten Versicherungsort gilt.

Das VU jedoch schreibt in einem vorangegangenen Abrechnungsschreiben: " auf die Abrechnung der vorläufigen Deckung verzichten wir".

Das VU macht zu. Angefragte Juristen so habe ich das Gefühl blähen das Ding wahrscheinlich unnötig auf.

Hat jemand eine Idee, wie man auf dem kurzen Dienstweg den Vorgang beilegen kann? Ist der Versicherer etwa im recht bei der Ablehnung. Manchmal sieht man den Wald voller Bäume nicht.

Vielen Dank für eventuell eintreffende Tipps.

[Name ausgeblendet]

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