Elementarschaden an Fahrzeug!

09.02.2004 15:56:53

Hallo werte Kollegen,

Folgender Sachverhalt:

das Fahrzeug eine bekannten wurde durch einen Felssturz derart in
Mitleidenschaft gezogen, er befuhr eine Landstrasse auf der dieser Felssturz
abgegangen war, mehrere Fahrzeuge sind direkt getroffen, andere indirekt
durch Überfahren der Brocken, beschädigt worden, ein Totalschaden war die
Folge.
Nun, eine Vollkasko gibt es nicht mehr (10-Jahre) und klar ist auch, dass
hier der Kommunale Schadensausgleich angerufen werden muss, eine Begleichung
dürfte äußerst fraglich sein.
Kennt jemand grundsätzliche auslegungen der AKB in diesem Bereich
(Elementar-Teilkasko), oder händelt hier wieder jeder VU nach eigenem
Ermessen?

Für hilfreiche Antworten Dank im Voraus.

[Name ausgeblendet]

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