Erfahrungen mit DIALOG Versicherung ehem. Generali

17.01.2020 10:56:50

Moin zusammen,



wir haben bei Dialog einen Hausratvertrag gekündigt, der 1991 nach "Ost-Recht" abgeschlossen wurde und seither unverändert bestand. Gemäß Sonderkündigungsrecht "ost" besteht nach meiner Erinnerung, laut Einigungsvertrag für Verträge, die bis einschließlich 1992 abgeschlossen wurden, eine Kündigungsfrist von einem Monat.



Wir haben diese Monatsfrist eingehalten, dennoch Verweigert die Dialog Fachabteilung die Kündigungsbestätigung.



Daraufhin haben wir den "Maklerbetreuer" und den "Vertriebsleiter" um Mithilfe gebeten. Diese glänzen aber mit jeglicher Nichtreaktion * noch nicht mal Antwort auf unsere Mails!



Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht * und wenn ja, wie gelöst? Ggf. auch einen aussagefähigen Schriftsatz zum Sonderkündigungsrecht "ost".





Vielleicht liest das hier ja auch jemand von der Dialog-Direktion mit?







Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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17.01.2020 12:14:53

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

der komplette Einigungsvertrag findet sich hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html

Sollte sich dort etwas finden (schriftliche Quellen sind ggf. zuverlässiger
als Erinnerung):

2008 gab es indes eine Reform des Versicherungsvertragsrechts, wodurch auch
dies - wenn es denn so war - neu geregelt worden sein kann.

Vielleicht gibt es also kein "Sonderkündigungsrecht Ost" (mehr).

Hat denn jemals jemand sich erfolgreich darauf berufen, und ggf. wann
zuletzt?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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