Fachanwalt für Versorgungswerk-Problematik gesucht
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ein Kunde von mir hat ein Problem mit dem Versorgungswerk der Presse, welche
ihm
eine Leistung verweigert. Er ist Rentner. Er bat um meine Hilfestellung.
Kennt jemand einen geeigneten Fachanwalt für eine solche Grundproblematik?
Der
schon erfolgreich dabei war?
Kontakt und Hinweise bitte an mich persönlich. Ggf. können dann auch mehr
Daten
dazu gegeben werden.
Kollegiale Grüße
[Name ausgeblendet]
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Welche Art der Leistung?
Alters- oder BU-Rente oder eine sonstige Leistung?
Sind Sachverständigen-Gutachten erforderlich?
Oder handelt es sich um ein rein rechtliches Problem?
Je besser die Angaben, desto zielführender die Lösungsvorschläge ...
Mit den besten Grüßen
[Name ausgeblendet]
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Hallo Herr  [Name ausgeblendet],
ob, wann und für welche Frage ein  Sachverständigen-Gutachten erforderlich 
ist, muss doch erst einmal der Rechtsanwalt prüfen.
Selbst wenn ein Sachverständigen-Gutachten letztlich erforderlich ist, wird 
es ggf. für die Klage selbst nicht benötigt - der Richter wird dann einen 
Gerichtsgutachter beauftragen, wenn es überhaupt auf eine Fragestellung 
ankommt, mit der er von der Sache her überfordert ist. Das ist dann auch ein 
Beweismittel, während ein Privatgutachten nur qualifizierter Parteivortrag 
wäre.
Solange die Forderung auch ohne Privatgutachten vom Rechtsanwalt 
schriftsätzlich dargelegt werden kann, braucht er kein Privatgutachten.
Und woher soll der Mandant selbst- oder der Makler - denn wissen, ob der 
Rechtsanwalt für sein Tätigwerden ein Privatgutachten benötigt, und welches? 
Ich habe schon teure und ausgefeilte versicherungsmathematische 
Privatgutachten zu einer Fragestellung des Mandanten gesehen, auf die es 
rechtlich gar nicht ankam, sondern auf eine andere Frage, zu der er dann ein 
weiteres Gutachten benötigte.
Ich verweise ja auch jeden Kunden, der eine Rückabwicklung wegen Widerruf 
der Lebensversicherung gerechnet haben will, darauf, erst einmal durch einen 
Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob der Widerruf überhaupt möglich ist, oder 
etwa korrekt belehrt wurde, oder das Widerrufsrecht verwirkt wurde.
Also die Frage nur nach einem Rechtsanwalt ist erst einmal die relevante.
Schöne Grüße
[Name ausgeblendet]
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Werte Kollegen und Kolleginnen, 
es geht einfach um die normale Altersrente. Es wurde behauptet, er hätte
eine 1x-Zahlung erhalten
zur Abgeltung seiner Ansprüche, die er nie bekam, und die normalerweise auch
gar nicht möglich ist. 
Deshalb verweigert man ihm eine Rentenzahlung.
Vielleicht hilft schon ein Brief eines Fachanwalts, es mag aber auch mehr
erforderlich sein, um seine 
Rechte zu erreichen.
Freundliche Grüße
[Name ausgeblendet]
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Hallo Herr  [Name ausgeblendet],
also geht es schlicht um eine strittige Tatsache, nämlich ob er irgendwann 
(wann denn genau und wieviel?) eine Einmalzahlung erhalten hat. Er sagt, er 
habe nie etwas erhalten - und beweisen muss das doch derjenige, der die 
Zahlung behauptet.
Also wenn Sie jemandem 10.000 EUR leihen und nach 3 Jahren zurückverlangen, 
und derjenige sagt, er hätte die 10.000 EUR schon an sie zurückgezahlt, 
weshalb Sie jetzt gar nichts weiter bekommen - obwohl Sie wissen, dass Sie 
niemals bereits eine Zahlung erhalten haben - was machen Sie dann? Einen 
Fachanwalt für Bank- und Darlehensrecht beauftragen?
Es ist doch klar: wenn er eine Abfindung für die Rente erhalten hat, dann 
ist sie abgefunden, und damit hat er keine Ansprüche mehr.
Bis auf die Frage, ob die strittige Ausgangstatsache (die bisher aber hier 
ohne jede konkrete Substantiierung geblieben ist, so hinsichtlich des 
Betrages und des Zeitpunktes und z.B. des Kontos für den Geldeingang) der 
erfolgten Einmalzahlung zutrifft - die aber doch gar keine Rechtsfrage ist, 
und auch keine sachverständig gutachterlich zu beurteilende - sehe ich hier 
also erst einmal nichts, oder gibt es doch noch etwas anderes?
Hat er vielleicht eine Abgeltungsvereinbarung unterschrieben und den Betrag 
auf ein nicht auf ihn  lautendes Konto überweisen lassen, und möchte nun die 
Rente trotzdem, weil er rechtlich meint, diese Abgeltung sei unwirksam 
gewesen?
Manche haben auch nach einigen Jahren selbst den Erhalt größerer Zahlungen 
schlicht vergessen, wie ich bei meinen Kunden nicht selten sehen, z.B. 
Teilrückkäufe, und möchten dann ein Gutachten, dass die Ablaufleistung zu 
gering ist. Erst wenn der Versicherer ihnen eine Kopie ihres 
Teilauszahlungsantrags und die Abrechnung dafür vorlegt, kehrt das 
Gedächtnis zurück. Mit etwas Pech hat er dann bereits neben den 
Sachverständigenkosten von 1.000 EUR für die versicherungsmathematische 
Überprüfung der Ablaufleistung inkl. Überschüssen auch Rechtsanwaltskosten 
gezahlt, vielleicht aber noch keine Gerichtskosten.
Ich vermute doch, wenn er nur mal selbst behauptet, er habe nie etwas 
bekommen, und wisse auch gar nicht, wann das gewesen sein soll und wieviel, 
wird das Versorgungswerk sich die Mühe machen, dies genau zu prüfen und ggf. 
seinem Gedächtnis mit Kopien von Belegen auf die Sprünge helfen.
Schöne Grüße
[Name ausgeblendet]
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JO, so einfach kann das sein. Vielleicht hat das Geld auch sein Chef
bekommen ??
Mit Gruß
[Name ausgeblendet]
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Sehr geehrte Kollegen,
nein, so einfach wird es wohl nicht sein.
Wie auch immer, vielen Dank, es wurde durch "unseren Kreis" ein geeigneter
Fachanwalt
gefunden. Der Kontakt ist aufgenommen.
[Name ausgeblendet]
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Sehr geehrter Herr  [Name ausgeblendet],
wie sie gesehen haben war meine Frage sinnvoll und auf die folgende Antwort 
von Herrn  [Name ausgeblendet]sinnvolle Vorschläge gemacht werden.
Makler sind gewohnt zur Problemlösung "Weichen" zu stellen und so den Zug 
auf die richtigen Gleise zu setzen.
Bei der Vermittlung, im Schadensfall, bei Leistungsstörungen.
Das ist unser tägliches Brot: ;)
Was hilft ein Fachanwalt für BU wenn das Problem im Vertragsrecht liegt? ;)
Mit den besten Grüßen
[Name ausgeblendet]
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Hallo Herr  [Name ausgeblendet],
Conto-Business GmbH, Thomas [Name ausgeblendet], Rentenberater, Rechtsdienstleister,
spezialisiert auf Versorgungswerke,
Potsdam, Tel. 0177 204066, 0331 581720
Herr  [Name ausgeblendet]helfen können.
Viel Erfolg,
Mit besten Grüßen
[Name ausgeblendet]
 
                


