Fortuna Insolvenzschutz

29.06.2005 14:52:52

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet]!

Wenn ich vom Maklerbetreuer der Fortuna richtig informiert worden bin
besteht der Insolvenzschutz nicht generell.

1. Problem ist die Abbuchung des Beitrages vom Konto. Hier ist dann
nachvollziehbar, dass der Schuldner trotz EV oder Insolvenz noch Geld
gelagert hat. Dies ist strafbar, wenn ich richtig informiert bin.

2. Ich würde mich nicht auf das dünne Eis als Berater begeben und zum Thema
Geld und Insolvenzschutz beraten.

3. Richtig ist, dass das Geld in Lichtenstein nicht an deutsche Gläubiger
ausgezahlt wird. Dennoch hat der Kunde ein Problem, wenn dies herauskommen
sollte.

Ggf. ist dieses Modell über einen dritten tragbar um sich nicht strafbar zu
machen.

Ist natürlich keine Rechtsberatung von mir sondern nur zugetragenes Wissen.

Jetzt können Sie mich kennenlernen! www.zur-huenenburg.de !
 
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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