Frage an die KFZ Spezialisten

12.03.2014 14:05:59

Sehr geehrte Kollegen,

ich bitte mal um Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Meinem Wissen nach, bleibt die SF Klasse nach Abrechnung des Vertrages und
keinerlei Ersatzversicherung bis zu 6 Jahre erhalten. Das neue VU würde dann
per Anfrage auch diese SF Klasse vom alten VU erhalten. Ist dies ein "Good
Will" des VU oder ist dies irgendwo (AKB) geregelt?

In 2013 deckte ich einen Vertrag mit SF4 in KH und SF 10 VK neu ein. Der
Vertrag wurde auch so polisiert. Es war kein nahtloser Übergang, da der
Kunde 2 Jahre kein KFZ besaß. Jetzt zu neuen Fälligkeit (19.04.2014) bekommt
der Kunde einen Nachtrag über SF 5 in KH (korrekt, da schadenfrei) und in VK
SF 5, mit der Begründung der Vorversicherer hätte diese SF nachträglich
gemeldet. Nach Anruf beim Vorversicherer die Auskunft, wir haben keine
Anfrage bekommen und nichts gemeldet. Anruf bei der jetzigen Gesellschaft
mit Bitte um Klärung. Von der Meldung des Vorversicherers war keine Rede
mehr, statt dessen die Begründung, das der Vorvertrag zum jetzigen nicht
nahtlos überging, mehr als ein Jahr Zwischenzeit war und man diese SF für VK
an die SF der KH angepasst hat.

Meine Frage an den Mitarbeiter: Wo kann ich diese Regelung nachlesen?
"Darauf kann ich ihnen keine Antwort geben, so sagte mir es die
Fachabteilung"

Ich mag mich mit dieser Auskunft nicht zufrieden geben, oder muss ich?

Herzlich Dank im Voraus

[Name ausgeblendet]

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