Frage an die PKV und GKV Spezialisten

16.06.2004 10:06:26

Sehr geehrte Kollegen,

irgendwie komme ich in dem Fall nicht mehr weiter.Vielleicht können Sie mir
, bzw. meinem Kunden helfen.

Der Sachverhalt:

Mein Kunde ist 62 Jahre, seine Frau [Name ausgeblendet]Juli 55 Jahre alt.
Er ist Engländer, sie ist Deutsche.
Er war bei der englischen Armee als Ziviler Mitarbeiter und ist vor 10
Jahren frühpensioniert worden.
Vor der Pensionierung war er in Deutschland stationiert, hat hier seine
deutsche Frau [Name ausgeblendet]ist dann 1994 mit seiner Frau [Name ausgeblendet]
zurück.

Nun haben die Eheleute vor 6 Monaten ein Haus in Deutschland gekauft und
sich komplett in Deutschland als 1 . Wohnsitz niedergelassen. Nun haben sie
sehr große Probleme sich krankenzuversichern.
Er bekommt den E 121 von der englischen Krankenversicherung erst mit
Vollendung des 65 . Lebensjahres.
Da die GKV in Deutschland aber diesen Nachweis der Vorversicherung benötigt,
kann er nicht in die GKV aufgenommen werden.

Laut Auskunft des Kunden ist er in Deutschland 3 Monate über die englische
Versicherung versichert gewesen, die aus England hatten ihm gesagt, das er
dann so in die deutsche GKV könnte.
Das ist aber nicht so. Ich habe ihn jetzt erstmal beim BDAE e.V.
untergebracht. Die versichern ihn bis zum 65. Lebensjahr.
Danach soll er ja den E 121 aus England zur Vorlage bei der GKV bekommen,
und die müssten ihn dann aufnehmen.

Jetzt habe ich die Auskunft von der AOK erhalten, das er mit dem E 121 nur
aufgenommen werden kann, wenn er schon irgendwann mal in seinem Leben bei
der GKV krankenversichert war !

Fraglich ist natürlich auch, ob die englische Versicherung ihm eine
Versicherungszeit bis zum 65. Lebensjahr bescheinigt. Wenn er nach England
wieder zurückgehen würde, wäre er aber versichert, also müsste das ja
eigentlich.

Wer hat schonmal so einen Fall gehabt, oder wer weiß, ob der Kunde nun mit
65 in die GKV kann.
Wenn das nämlich nicht geht muß ich ihn in die PKV bringen, DKV will das
nach ärztlicher Untersuchung machen.

Seine Frau [Name ausgeblendet]01.06.2004 eine versicherungspflichtige Tätigkeit
aufgenommen und ist jetzt in der DAK versichert.
Kann sie ihn vielleicht auch im Rahmen der Familienversicherung in die DAK
mit aufnehmen ?

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Mit frreundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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