Frage zu Voll-KV und Tagegeld
Hallo liebe Kollegen,
folgender Sachverhalt.
Ein Kunde ist etwas mehr als ein Jahr bei einem PKV Versicherer
versichert. In dieser Zeit erleidet er einen Bandscheibenvorfall im
Halswirbelbereich. Dieser wird innerhalb von drei Monaten konservativ
behandelt und "geheilt". Der Kunde hat nach vier Wochen ein KTG in Höhe
von 1500¤ pro Monat für zwei Monate in Anspruch genommen. Die
vorvertragliche Anzeigepflichtprüfung des Versicherers ergibt keine
Anhaltspunkte, dass der Kunde in diesem Bereich schon einmal Probleme
hatte. Er war also ehrlich bei der Antragsaufnahme.
Nun erreicht mich ein Schreiben, indem mir mitgeteilt wird, dass der
Vertrag "aufgefallen" sei und dass beabsichtigt sei, das KTG zu
kündigen, trotz bestehendem Volltarif. Ich könne gern Gegenargumente
vorbringen. Dies habe ich auch telefonisch und schriftlich getan und
seitdem nichts mehr vom Versicherer gehört. Mir wurde telefonisch nur
mitgeteilt, dass die Sache in der Prüfung sei, und man den Vertrag
beobachten würde, um eventuell vor Ablauf der drei Jahres Frist das KTG
noch kündigen zu können.
Daraufhin fragte ich provokativ, ob ich dem Kunden jetzt raten soll,
keine weiteren KTG Ansprüche in der nächsten Zeit zu stellen. Dies
verneinte man mit der Begründung, dass die PKV ja dann nicht mitbekommen
würde, ob sich das Risiko weiterer Krankschreibungen erhöhen würde und
man somit dann vielleicht doch nicht kündigen könnte und somit zu hohe
Kosten in dem Vertrag zu erwarten wären.
Mir fehlen die Worte. Das der Versicherer das theoretisch darf, weiss
ich, aber das das wirklich praktiziert wird, war mir neu. Haben Sie auch
solche Erfahrungen? Gab es da nicht einmal eine Selbstverpflichtung der
Branche, so etwas nicht zu tun?
mfg
[Name ausgeblendet]
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