Frage zum Gewerberecht / Handelsrecht
08.08.2006 20:07:52
Hallo werte Kollegen,
benötigt innerhalb einer OHG bzw. einer KG jeder der Komplementären und
Kommanditisten eine Erlaubnis nach § 34 c GewO, auch wenn derjenige diese
Geschäfte nicht tätigt?
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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