GKV-Beiträge auf private BU-Rente

06.11.2018 13:52:36

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Mandantin (56 J.), die selbstständig ist und eine Berufsunfähigkeitsrente eines privaten Versicherungsunternehmens bezieht. Da sie noch etwas arbeiten kann, ist sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahlt dort einen Beitrag i.H.v. ca. 400 € sowie zusätzlich einen Beitrag auf die Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 18 % von 1500 €, also 640 € insgesamt für Kranken- und Pflegeversicherung. Im Internet findet man dazu Informationen, die besagen, dass die gesetzliche Krankenversicherung, in diesem Falle die TK, Beiträge auf die Berufsunfähigkeitsrente erheben darf. Das ist insofern, aus meiner Sicht, nicht ganz nachvollziehbar, weil die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsrente schon aus Einkommen abgeführt worden, welches der Krankenversicherung unterworfen war. Meine Mandantin zahlt also doppelt an die Krankenversicherung. Etwas ähnliches wird ihr passieren, wenn Sie in wenigen Jahren mit 60 ihre erste private Rentenversicherung ausgezahlt bekommt. Dann soll sie, solange sie selbstständig und freiwillig und nicht in der Krankenversicherung der Rentner versichert ist, auch aus dieser Rente Beiträge zu GKV.

Ist jemand von Ihnen bekannt, ob es eine gesetzliche Krankenversicherung gibt, bei der der entspr. Passus in deren Satzung fehlt? Eine Kasse also, bei der die Berufsunfähigkeitsrente und die private Rente, die ich oben genannt habe, nicht bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden? Ist das überhaupt ein Teil der Satzung einer Krankenkasse?

Für jeden Hinweis bin ich dankbar.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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06.11.2018 14:23:53

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

es handelt sich kassenübergreifend um einheitliche
Beitragsbemessungsgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für freiwillig
Versicherte:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/

Den 26seitigen aphabetischen Katalog aller Einkünfte, die auch darunter
fallen, finden Sie hier, z.B. auch Zinsen, Mieteinkünfte, private
Veräußerungsgeschäfte, Riesterrenten, Kapitalertrag aus der Kapitalleistung
einer Kapitallebensversicherung, aber volle Kapitalleistung bei
Kapitalabfindung einer privaten Rentenversicherung:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/
Die einzelne Krankenkasse kann dies nicht selbst z.B. per Satzung festlegen.
Dies auch, weil sie ja den Beitrag an den Gesundheitsfonds abführen muss und
von dort dann im Wege des Risikostrukturausgleichs nur das Notwendige je
Versicherten bekommt. Würde sie hier auf Geld verzichten, dann würde das zu
Lasten des Gesundheitsfonds gehen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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06.11.2018 15:28:33

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

vielen Dank für die erschöpfende Auskunft.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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