GKV-Beitrag

03.09.2003 11:34:59

Hallo Kollegen,
erst vor ein paar Tagen stellte ich zu nachfolgendem Thema Fragen.
Hier nun ein genauer Text samt Antwort eines DAK-Filialleiters.
Kann das wirklich so stimmen?
Anfrage:
Wenn ich mich privat krankenversichere und meine Frau [Name ausgeblendet]der gesetzlichen (sie ist älter als ich; Kinder spielen keine Rolle): Was passiert, wenn sie arbeitslos wird und nach dem einen Jahr, wo sie Arbeitslosengeld bezogen hätte (und gesetzlich krankenversichert war) immer noch arbeitslos ist ? Ist sie dann nicht mehr krankenversichert ? Es muß doch eigentlich erst das Vermögen aufgebraucht werden, d. h. privat bezahlt werden.
Antwort:
deine Frau [Name ausgeblendet]in der GKV freiwillig weiterversichern.
Für die Berechnung der Beitragshöhe werden 50 % deiner Einkünfte
und 50% ihrer Einkünfte zugrunde gelegt - maximal aber werden
nur 50% der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
(derzeit 1725,00 Euro) berücksichtigt.
Was die Aufbringung der Beiträge betrifft stimmt deine Annahme -
wenn nichts mehr da ist besteht ggf. Anspruch auf Sozialhilfe.

Ich war immer der Meinung, dass die Kasse das Einkommen des Ehepartner nichts angeht. Oder hat sich da etwas geändert?
Grüße

[Name ausgeblendet]

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