GKV-Beitrag zur bAV / Direktversicherung

03.12.2013 11:35:38

sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

Frage an Kollegen, die in der bAV unterwegs sind. Kundin hat eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (Entgeltumwandlung) , die sie gemäß § 40 b EStG (Pauschalversteuerung) über Entgeltumwandlung bespart hat. In den letzten vier Jahren hat die Kundin den Vertrag aus versteuertem Geld bespart, da sie aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Kundin wünscht nun einmalige Kapitalauszahlung. Der Versicherer hat nun bei der Kundin angefragt, bei welcher GKV-Kasse sie Mitglied ist.

Ich möchte gerne wissen, wie hoch der Beitrag zur GKV aufgrund der Kapitalabfindung ist. Wieviel muß Sie an die Krankenkasse
abdrücken?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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