Gmbh-Auflösung

07.10.2003 16:17:19

Werte KollegInnen,

eine GmbH soll aufgelöst werden. Für den jetzt 62-jährigen Gesellschafter-Geschäftsführer besteht eine Pensionszusage ab dem 65. Lebensjahr. Es besteht eine Rückdeckungsversicherung.
Der versicherer bietet Auszahlung des Rückkaufswertes an und Einzahlung als Einmalbeitrag in eine sofort beginnende Rentenversicherung.
Der GGF will gegenüber der GmbH auf die Versorgung verzichten.

Frage:

1. Was ist zu beachten

a) aus arbeitsrechtlicher Sicht

b) aus steuerrechtlicher Sicht

c) aus versicherungsrechtlicher Sicht

2. Kann die Rentenversicherung auch bei einem anderen Versicherer als die aufzulösende Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden?

GGF hat bereits einen Kollegen befragt. Dieser will jedoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt wenn er vermitteln soll.
Warum? Wo hat der Kollege [Name ausgeblendet]?
--

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...