Gothaer Perikon Leistung bei schweren Krankheiten

14.12.2009 11:53:36

Sehr geehrte Kollegen,

wie beurteilen Sie folgende Klausel in den Versicherungsbedingungen der
Gothaer Perikon "Schwere Krankheiten Vorsorge" ?

§ 7 Interessewegfall
Sollten eine oder mehrere der versicherten schweren Krankheiten während
der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages
nach allgemein anerkannter medizinischer Auffassung auf Basis von
- genetischen Behandlungen (Gentherapie),
- Impfungen nach Diagnose der Krankheit,
- jeglicher anderer Form von medizinischer oder anderer Behandlung
ganz oder teilweise heilbar sein, so werden wir die Bedingungen
dahingehend ändern, dass die betreffenden
schweren Krankheiten in ihrer Definition der medizinischen Entwicklung
angepasst werden oder ganz
entfallen. Den Beitrag werden wir entsprechend anpassen.

Laut Aussage der Gothaer würde dies wirklich nur angewandt werden, wenn
" nach allgemein anerkannter medizinischer Auffassung" die Krankheit
heilbar wäre.
Z.B. wenn es per Gentherapie möglich wäre, dass MS geheilt wird.

Im übrigen hätte sich noch keiner über diese Klausel beschwert. Wenn
aber etwas nicht angewandt wird, warum schreibt man es dann in die
Bedingungen?

--
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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