Grundlagen Kfz-Geschäft

07.11.2003 10:32:16

Sehr geehrte Frau [Name ausgeblendet],

Unter www.gdv.de sind Musterbedingungen abgedruckt, z.B. Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB).
Maßgeblich ist § 14 Abs. 6:
"Hat der Versicherungsvertrag in der Zeit vom 2.1. bis zum 1.7. begonnen und hat während des Kalenderjahres für mindestens 6 Monate Versicherungsschutz bestanden, so wird bei Schadenfreiheit ein bei Abschluß in die Klasse 0 eingestufter Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2, ein bei Abschluß gemäß Absatz 7 in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestufter Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die Schadenfreiheitsklasse SF 1 eingestuft."

Natürlich kann das jeder Versicherer anders regeln, insoweit lesen die entsprechende TB's des VU Ihrer Kundin vorsorglich nach. Sprechen Sie ggf. mit dem VU und legen Sie den Versicherungsbeginn für die anstehende Zulassung entsprechend vor. Geht bei einigen VU.

Tip am Rande:
Immer mal wieder Versicherungsbedingungen lesen - zumindest der 08/15 Sparten.
Bringt auf Dauer einiges und erspart so manche Peinlichkeit im Kundengespräch.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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