Grundwehrdienstler

12.08.2004 09:44:37

Guten Morgen werte Kollegen,

Ich möchte nachfolgend einen Sachverhalt schildern, der mir so noch nicht
untergekommen ist.
Ein junger Mann absolviert seinen Grundwehrdienst in Berlin, zu Hause kommt
es nach reichlichem Alkoholgenuss, zu einem im wahrsten Sinne des Wortes,
Absturz, er fällt eine Treppe hinunter, schlägt mit dem Kinn auf, wobei fünf
Zähne, im Frontbereich,aus dem Oberkiefer gerissen wurde.
Er wurde stationär behandelt, wobei eine vorläufige Prothese eingesetzt
wurde.
Nun, er meldet diesen Unfall seinem Stabsarzt und dieser lehnt die
Kostenübernahme ab, mit der Begründung, es handele sich um einen Unfall, für
den der Dienstherr [Name ausgeblendet], an sich vielleicht logisch,Verantwortung zu tragen
habe.
Ebenfalls ist noch nicht geklärt, wer die Kosten der Krankenhausbehandlung
trägt, die knapp 3,5T€ für den Zahnersatz übernimmt der Bund jedenfalls
bisher nicht.
Eine Schadensmeldung an den Unfallversicherer ist bereits erfolgt, mit dem
Hinweis, eine Inv.-Leistung erst nach 15Monaten zu prüfen ect.
Wer müsste denn nach Eurer Meinung hier die Kosten übernehmen?

MfG

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...