Gutachterkosten bei Wasserschaden

12.02.2010 11:44:52

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich hätte einmal eine Frage bezüglich eines Schadensfalles bei einem Kunden
von mir.

Der Kunde stellte in seiner Küche im vergangenen Herbst fest, dass hinter
einem Schrank ein etwa Handgroßes Pilsgewächs zum Vorschein kam. Danach
wurde geprüft, ob ggf. Grund- oder Leitungswasser eindringen könnte. Aber
auch im Keller darunter wurde kein Wasser festgestellt.

Danach setzte der Kunde sich mit einem Gutachter in Verbindung und dieser
Stellte fest, dass es ein Wasserschaden an einer Frischwasserleitung gab
(Tröpfchenwaseraustritt an Lötstelle die an der Wand aus Duftstein hochzog,
wie in einem Schwamm) und der Kunde meldete dies seiner Versicherung (hier
noch die AMV - Nicht von mir betreut).

Die AMV sandte daraufhin ebenfalls einen Sachverständigen und der ganze
Vorfall, auch der Pils wurde diesem erläutert und diesem vorgelegt.

Nun hat der erste Gutachter vom Kunden ebenfalls eine Kostenaufstellung
erstellt und verlangt nun über EUR 1.600,-, was die Versicherung ablehnt, da
es kein Gutachter von diesen war (Wer bestellt, bezahlt auch), jedoch wurde
ja erst durch dessen Kommen festgestellt, dass ein Wasserschaden vorliegt.
Es war ja der Verdacht, dass sich ein Schimmelpils durch Die Versicherung
beruft sich jedoch darauf, dass es auch bei Schimmelbildung ein
Wasserschaden ist und diese als erstes einmal hätte informiert werden
müssen. Diese, hier die AMV, hätte dann einen eigenen Gutachter gesandt, der
maximal EUR 300,- gekostet hätte und dies wären sie auch bereit, an den
Kunden zu zahlen. Gutachter - So günstig bei der Versicherung?

Der Gutachter hat darüber hinaus eine Rechnung gestellt, die ich für
überzogen halte. Er war zur Erstellung des Gutachtens 2-mal und zur
Überwachung der Arbeiten nochmals 2-mal vor Ort gewesen. Kosten für jede
angefangene Stunde EUR 110,-. Zuzüglich der Fahrtkosten von EUR 156,- (224
km á EUR 0,70), obwohl es lau Google-Maps nur 192 km und keine 224 km sind.
Auch setzt er zur Gutachtenerstellung 3,5 Stunden an. Wie kann sich der
Kunde hier wehren? Gibt es da Richtlinien für die maximalen Kosten, oder muß
das jeder Kunde so hinnehmen?

Was sollte ich dem Kunden hier empfehlen? Soll er die EUR 300,- nehmen? Soll
er die Gutachtenkosten monieren? Sind diese 2-mal "Überwachen der Arbeiten"
überhaupt notwendig gewesen?

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...