Höchstbetrag zur Basisrente bei getrennter steuerlicher Veranlagung

23.12.2018 12:03:00

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kann mir vielleicht jemand von Ihnen folgende Frage beantworten, am besten noch mit Begründung:

Ein getrenntes aber verheiratetes Paar macht die Steuererklärung als getrennte Veranlagung. Das soll auch so sein, weil es sonst Streit geben könnte. Optimierung ist nicht erwünscht. Jetzt möchte der Mann mehr als 23.712 € in eine Basisrente einzahlen. Weil die Frau [Name ausgeblendet]12.000 € an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt hat (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil aus einem Angestelltenverhältnis), sind dann also noch, wenn der Mann 23.712 in den Basisrentenvertrag zahlt, etwas mehr als 10.000 € frei. Ist das möglich, dass der Mann mehr als die 23.712 in seinen Basisrentenvertrag einzahlt, nämlich 10.000 € mehr, wo er doch nach Grundtabelle versteuert wird und kann verständlicherweise im Moment auch niemanden (Finanzamt/Steuerberater) erreichen? Außerdem habe ich bei der Google-Recherche nichts gefunden.

Weihnachtliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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23.12.2018 14:46:00

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

gem. § 26 a (2) EStG betreffend die Einzelveranlagung von Ehegatten (die ab
2013 die getrennte Veranlagung ersetzt) gilt:

"Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung nach
§ 35a werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen
wirtschaftlich getragen hat. 2Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten
werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen. 3Der Antrag des Ehegatten, der die
Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, ist in begründeten Einzelfällen
ausreichend."
Einzahlen kann er auf jeden Fall stets mehr als die Höchstgrenze für ihn -
aber ohne bei ihm steuerlicher Wirkung. Die von der Ehefrau [Name ausgeblendet]
Höchstgrenze kann er nämlich nicht selbst nutzen. Ggf. aber die
Mehr-Einzahlung auf Antrag der Ehefrau [Name ausgeblendet], genauer: den
Gesamtbetrag beider jeweils hälftig, gem. § 26 a (2) EStG. Dann zahlt seine
Frau [Name ausgeblendet]. Streit wird es mit ihr deswegen wohl nicht geben,
solange sie die Ersparnis nicht an ihn herausgeben soll.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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23.12.2018 16:14:00

Vielen Dank Herr [Name ausgeblendet]frohe Weihnachten.
Die Anfrage hat sich damit erledigt.

Hans Anton [Name ausgeblendet]

[Name ausgeblendet]

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