Haftung bei nichtzustandekommen einer Police

21.03.2005 11:40:45

Sehr geehrte Kollegen,
Habe nachweislich drei mal versucht einen Mandanten in die KV zu bekommen
Problem- der Patient steht seit 07/2004 in der schwarzen liste mit roten zahlen
:-)
D.h. hat irgend wann mal die Hände gehoben .
Mandant hat jetzt gutgehende Firma - wir haben hier nur das Problem ihn in der
KV einzudecken.
Gibt es Haftungsprobleme?
Kann uns jemand helfen?
Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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