Handelsvertreter

08.11.2004 14:07:17

Hallo Listige,

wir gehen davon aus, das viele Maklerfirmen Mitarbeiter als freie
Handelsvertreter beschäftigen. Nun gibt es durch mehr oder weniger aktuelle
Gerichtsurteile die Problematik der Rentenversicherungspflicht für diese
sogenannten arbeitnehmerähnlichen Selbständigen. Diese Handelsvertreter
haben ja nur einen Auftraggeber bzw. einen Produktgeber, die jeweilige
Maklerfirma. Nun die drei Fragen: Wie haben Sie das in Ihren Firmen gelöst?
Gibt es eine Gestaltungsmöglichkeit, die keine Rentenversicherungspflicht
des Handelsvertreters auslöst? Ist evtl. auch eine Umsatzsteuer fällig, da
ja der Provisionsanspruch nicht gegenüber den Versicherungsgesellschaften
sondern gegenüber der Maklerfirma besteht?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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