Hebamme

13.09.2013 14:00:46

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

ähnliches habe ich auch bei einer Mandantin.

Wir haben bei der Deutschen Rentenversicherung nachgefragt und die Auskunft
erhalten, dass höchstens 3-4 Jahre (genauer weiß ich es nicht mehr)
zurückgefordert werden können. Kann zwar immer noch viel Geld sein, aber das
Risiko ist überschaubar.

Bei dieser Hebamme habe ich eine Riester Rente installiert. Evtl. will sie
nach einem Auslandsaufenthalt nicht mehr in DRV einzahlen. Auf die Idee dass
beim Beantragen der Zulagen da eine "Meldung" an die DRV hatte ich nicht
gedacht.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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