ICH AG

09.10.2003 21:04:44

Hallo Listenteilnehmer und innen,

folgendes möchte ich Ihnen schreiben,
Richtig ist, dass "Ich AG- Existenzgründer" für die Dauer des Bezuges
eines Exstensgründerzuschusses gemäß
§ 421 I SGB III nach § 2 Abs. 10 SGB VI
in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.

Keine Versicherungspflicht besteht dagegen in der Arbeitslosenversicherung.

In der Krankenversicherung sind Ich AG- Existenzgründer- wie die meisten
Selbstständigen- versicherungsfrei.

Sie können ohne Probleme private KV anbieten. Sie benötigen nur noch
die Mitgliedsbescheinigung
§175 für den ununterbrochenen Versicherungsschutz in der GKV, damit die
3 Monatige Wartezeit in der PKV entfällt.

Sonnige Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...