ICH AG
09.10.2003 21:04:44
Hallo Listenteilnehmer und innen,
folgendes möchte ich Ihnen schreiben,
Richtig ist, dass "Ich AG- Existenzgründer" für die Dauer des Bezuges
eines Exstensgründerzuschusses gemäß
§ 421 I SGB III nach § 2 Abs. 10 SGB VI
in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.
Keine Versicherungspflicht besteht dagegen in der Arbeitslosenversicherung.
In der Krankenversicherung sind Ich AG- Existenzgründer- wie die meisten
Selbstständigen- versicherungsfrei.
Sie können ohne Probleme private KV anbieten. Sie benötigen nur noch
die Mitgliedsbescheinigung
§175 für den ununterbrochenen Versicherungsschutz in der GKV, damit die
3 Monatige Wartezeit in der PKV entfällt.
Sonnige Grüße
[Name ausgeblendet]
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