IDD - Verpflichtungserklärungen

27.02.2018 11:42:52

Guten Tag,

wir bekommen von allen Gesellschaften die unterschiedlichsten Mitteilungen
und teilweise auch zu unterschreibende Verpflichtungserklärungen zur IDD. Da
scheint die Gemeinschaft der Gesellschaften auch keine einheitliche Meinung
über das notwendige Procedere zu haben.

Vieles davon ist selbstverständlich und auch bekannt. Zwei Sachen bleiben
für mich offen:

1) Gilt die Schulung meiner Mitarbeiter/Vermittler durch mich als
anerkannt, bzw. wer ist Schulungsberechtigt?

2) Die Universa verlangt, das vor Aufnahme eines Antrags abzufragen
ist, ob der Kunde im Vorfeld bereits eine Beratung durch einen
Versicherungsberater erhalten hat, da ansonsten keine Courtagezahlung
erfolgen kann.

Kann jemand hierzu erhellende Aussagen machen?

Vielen Dank voraus.

[Name ausgeblendet]

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27.02.2018 12:03:33

Ha,

die Universa, die haben ja einen Knall.....

Immanuel B

[Name ausgeblendet]

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27.02.2018 12:19:03

Guten Tag Herr [Name ausgeblendet],

In einer gestrigen Online Schulung (Nürnberger ) zur IDD wurde sehr intensiv
die Thematik aufbereitet. Auch andere ( wichtige ) Gesellschaften scheinen
die gleichen Vorgehensweise zu favorisieren : Die ab dem 23.02. in den
Angeboten integrierten Beratungssysteme nach IDD sollen "haftungssicher" den
Makler mit dem Kunden gemeinsam und den bei allen gleichgehaltenen IPID
(außer dem jeweiligen Versicherer Logo / Impressum ) durch die Beratung
führen !

Laut meines Maklerpool werden hier nicht noch zusätzliche Vereinbarungen mit
den jeweiligen Gesellschaften zu treffen sein. Stellt sich nun die Frage
wenn man mit Ihnen Sondervereinbarungen treffen möchte ,warum ? Hat dies
vielleicht mit Ihrer Rechtsform ( Mmbh ) zu tun ?

Zu ersten Frage :

- laut Auskunft IHK ( noch mit Vorsicht zu genießen ,da noch nicht
schriftlich ) und wenn eine Schulungszertifizierung vorliegt : JA !

Zu zweiten Frage :

- fragen Sie bei der Universa nach ,warum dieser Passus in IHRER Beratung
wichtig ist, das man in dort wiederfindet .Gilt dies für alles ? ..oder nur
für KV ?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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27.02.2018 13:05:14

Hallo Herr [Name ausgeblendet]Herr [Name ausgeblendet]

vielen Dank für die schnelle Antworten – obwohl, wer zertifiziert nun wieder
die Schulenden ? Meine Erfahrung mit „Vorträgern“ von
Versicherungsgesellschaften, die kaum in der Lage sind, ihre Folien
vorzulesen, bezweifeln (fast) jede Qualifikation – und deren Zeugnis ist
dann mehr Wert als mein Wissen?????

Die Universa verlangt das ganz allgemein, also über alle Sparten und wenn
ich das nicht bis zum 16.3.18 unterschrieben zurücksende, „sind wir
gezwungen, die Zusammenarbeit zu beenden“

Tolle Wurst.

Mit weißverschneiteisblumenblauen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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27.02.2018 19:51:41

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

mit dem Versicherungsberater ist die Universa völlig falsch abgebogen.
Wir haben, wie wir das immer gern machen in CZ, das Pamphlet ausgebessert und retour geschickt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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27.02.2018 19:51:30

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Schulung von Mitarbeitern im eigenen Betrieb ist zulässig, wobei natürlich ein paar IDD-Vorgaben zu beachten sind (vgl. Anhang zur IDD-Richtlinie). Hierzu wird es in Kürze auch eine entsprechende Softwarelösung geben, um den IDD-Anforderungen (u. a. Anwesenheits- und Lernkontrollsystem) gerecht zu werden. Wie aus zuverlässiger Quelle berichtet wurde, kann man auch bereits davon ausgehen, dass künftig bei Präsenzveranstaltungen (workshops, Produktvorstellungen, Roadshows) keine Lernkontrolle erfolgen muss. Dies lässt sich ja bei Tagungen auch schlecht bewerkstelligen.

Wie häufig wird das nachher alles nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Die Veranstalter von Tagungen und Maklerevents trifft es da schon etwas mehr (rechtzeitige Einladung, Übersicht der Lerninhalte, Quali der Referenten u. a.), aber das wird ja dem Grunde nach auch nur einmal in eine Form gegossen und hat für die Teilnehmer eigentlich nur Vorteile.

Die Vorgehensweise der Universa in Bezug auf die Frage Nr. 2 finde ich übereifrig. Da könnten die Vers.-Berater ja jegliche lukrative Maklertätigkeit unterbinden...

Aber zumindest sollte man schon mal in der Erstinformation die Beratung und den Courtagehinweis aufnehmen. Ist zwar im Moment in Ermangelung einer neuen VersVermV noch frei forumliert, aber wer ein Muster zum Abschreiben benötigt, kann sich gern melden (machen wir dann aber ohne großes Anschreiben an interessierte Kollegen).

Freundliche kollegiale Grüße

[Name ausgeblendet]

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28.02.2018 20:52:46

Liebe Kollegen,

die uniVersa selber erklärt am Telefon auf Nachfrage, dass damit gemeint
ist, dass sich ein Interessent/Kunde bei einem Versicherungsberater eine
Beratung und Empfehlung holt, eine Zettel erhält und gem. §43 VAG einen
Nettotarif erhalten möchte, und, wenn der Berater selbige nicht vermittelt
(Papier beschreiben und drucken, jedoch Geld für Beratung) und der
Interessent sich dann einen Vermittler sucht, der Vermittler oder Makler
sein kann..... dann würde, wenn wir einen solchen Antrag aufnehmen, ohne
Nachfrage nach einer Beratung durch einen Versicherungsberater im Vorfeld
und der Interessent würde nach der Vermittlung binnen 6 Monaten den Zettel
auf Nettotarif bei der uniVersa vorlegen, dieser die Courtage von der
Gesellschaft gem. §43 VAG durchgereicht erhalten. Hiergegen will sich die
uniVersa absichern. Mit einer schlicht ungenau formulierten
Vertragsbedingung. Aber, „scheinbar“ verdiente Courtage müsste dann zurück
gezahlt werden.

Für mich folgt daraus, dass ich mir wohl von jedem Kunden, der neu zu
vermitteln ist, im Vorfeld schriftlich bestätigen lasse, dass er keine
Beratung bei einem Berater wahrgenommen hat. Auch wieder mit einer
Formulierung, dass er schadenersatzpflichtig sein würde, wenn es doch so
sein sollte...

Auch wenn es aktuell wohl nur 270 Berater bundesweite gibt oder geben soll,
birgt der §43 VAG einige Brisanz.

Beste Grüße,

[Name ausgeblendet]

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28.02.2018 23:55:42

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

das nutzt doch der Universa gar nichts, um sich abzusichern.

Denn der Kunde könnte die Beratung durch den Versicherungsberater doch auch
wahrnehmen, nachdem er beim Makler war, und dem wahrheitsgemäß bestätigt,
dass er (noch) nicht vom VB beraten wurde.

Es wäre doch ein nettes Geschäftsmodell für einen Insurtech, als
Versicherungsberater auf der Website oder über eine App erst einmal dem
Kunden zu empfehlen, zum Makler zu gehen, und dann sich zu jeweils 200 zu
einer Online-Beratungsveranstaltung von einstündiger Dauer als Webinar
anzumelden, für 29,75 EUR brutto mit Kreditkarte gezahlter Kosten je
Teilnehmer - gesamt 6.000 EUR - bei anschließender Zusendung seines
Beratungsscheins per Email zum Selbstausdrucken. Das amortisiert sich schon
bei einer Sachversicherung von 100 EUR Jahresprämie nach rund 2 Jahren,
infolge Durchleitung der eingerechneten Courtage, und zwar selbst wenn man
in der Stunde den PC angeschaltet lässt und bei schönem Wetter mit dem Hund
spazieren geht.

Wer als Versicherungsberater reich werden will, findet hier eine Goldgrube,
mit bis zu mehr als 250.000 Beratungsscheinen im Jahr, selbst wenn der
Tipgeber, der die App weiter verbreitet hat, je Fall 10 EUR abbekommt.

Es steht ja nirgendwo geschrieben, wie intensiv die Beratung durch den VB
sein muss - eine Vermittlung durch den VB wird ausdrücklich nicht verlangt,
und Gruppenberatungen statt Einzelberatungen sind nicht verboten.

Wenn ein Versicherungsberater will, kann er damit einen Makler ruinieren,
indem er vor der Beratung die potentiellen Kunden zu genau diesem schickt,
ohne eine Chance, nach getaner Arbeit auch die Courtage behalten zu dürfen.

Allerdings, wenn der ruinierte Makler dann weis, wie es geht, kann er ja
ohne weiteres selbst Versicherungsberater werden und dies nachmachen -
technisch versicherte Existenzgründer, die auch schnell Geld verdienen
wollen, zur Entwicklung einer App wird er leicht finden.

Oder müsste die Universa dann doppelt zahlen - also einmal an den Makler,
und dann nochmal an den Versicherungsnehmer durchleiten? Das wird sie dann
sicher bald ändern, wenn es häufiger vorkommt, oder gar ein
Insurtech-Versicherungsberater dafür erfolgreich zu werben beginnt.

Mir scheint das, wie Universa hier sich schützen will, doch wenig ausgegoren
und letzten Endes nicht erfolgversprechend.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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01.03.2018 10:52:03

Hallo Kollegen ( -/innen gibt es hier wohl nicht?),

vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.

Da aber die Universaformulierung nicht auf KrankenVs beschränkt ist, gilt
sie für alle Sparten. Wenn also der §43 VAG einige Brisanz hat, warum haben
sich die Verbände noch nicht dagegen gewehrt???? Das Beispiel von Hr.
[Name ausgeblendet] wird sicher jemand probieren. Göker sei Dank – und wir stehen dann
wieder blöd da!

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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01.03.2018 12:36:03

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

vielleicht haben die Verbände ja den Eindruck, dass die Politik durch
Hintertüren die Provisionsvermittlung dann doch abschaffen will, und dazu
ein falsches Spiel treibt.

Vielleicht war die Alternative zum Durchleitungsgebot die Verpflichtung zum
Angebot von Nettotarifen: da könnten die Versicherer sich dagegen gewendet
haben, und lieber dieses Ergebnis akzeptiert haben.

Manchmal erkennen Verbände die Problematik, thematisieren sie aber nicht,
sondern machen gute Miene dazu, um vielleicht noch Schlimmeres als
Alternative zu vermeiden.

Wie Sie an Universa sehen, besteht ja die Hoffnung, dass die Folgen
eingrenzbar sind, und sich kein größeres Problem ergibt. Warum soll man dann
auch noch anderen Gierigen Wege weisen, die dann ein zu schwerwiegenderen
Folgen führen?

Ggf. kann ein Makler auch mit sich entwickelnden - wenn überhaupt
ernstzunehmenden - Anbietern vereinbaren, dass seine Kunden von diesen nicht
anderweitig beraten werden, indem er selbst eine monatliche Beratungsgebühr
an den Anbieter zahlt, gewissermaßen wie ein Schutzgeld.

Bisher ist es noch immer gelungen, jedes entstehende Problem in einer
akzeptablen Weise zu lösen.

Als guter Makler kann man doch Kunden überzeugen, dass Sie nur auf seine
Beratung wert legen, die ja künftig entfällt, sobald er auf die beschriebene
Weise untreu wird. Und über Verbände kann man auch vor solchen Konzepten
warnen.

So wie derjenige, der sich im Fachmarkt beraten lässt und dann über Amazon
kauft, nachher nicht erwarten kann, bei einem Problem mit dem Kauf sich
wieder an den Fachhändler zu wenden.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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