Ich AG

09.10.2003 17:32:22

Werte Kollegen,

eine Kundin von mir macht sich mit einer Ich - AG selbständig. Soweit so
klar. Ich habe mich jetzt etwas im Netz umgeschaut und folgendes
herausgefunden.

1) Es besteht Rentenversicherungspflicht
2) Sie kann sich freiwillig versichern (KV)

Nun - wer sich freiwillig versichern kann - kann sich auch Privat
versichern.

Nach dem Motte trau schau wem - habe ich mich in den vergangenen 2 Stunden
durch einige Gesetzestexte gewühlt und bin der Ansicht Sie ist
versicherungsfrei. Dabei macht mir die Folgende Formulierung kummer.

§ 2 SGB VI
Selbstständig Tätige
Versicherungspflichtig sind selbstständig tätige

1 - 8...

9) Personen, die

a)im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen
versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen Arbeitsentgelt
aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400 Euro im Monat übersteigt,
und

b)auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind,

10.
Personen für die Dauer des Bezugs eines Zuschusses nach § 421l des Dritten
Buches (Dieser § beschreibt die Förderung der ICH - AG).

*** Also eigentlich Versicherungspflichtig!

Dann

Nach Satz 1 Nr. 1 bis 9 ist nicht versicherungspflichtig, wer in dieser
Tätigkeit nach Satz 1 Nr. 10 versicherungspflichtig ist.

Damit ist so doch wieder versicherungsfrei - Oder sehe ich da den Wald vor
lauter Bäumen nicht?

Gruss

[Name ausgeblendet]

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