Interimsmanger KV in Deutschland

20.01.2014 09:31:10

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der nächste Spezialfall (warum tauchen diese Probleme eigentlich immer gehäuft auf?)

Folgende Situation

* Österreichischer Staatsbürger (Jahrgang 1969) ist bei einem US Konzern als Interimsmanager tätig.
Dies [Name ausgeblendet]t konkret dass sich das Wohnsitzland öfters ändert. Der Krankenversicherungsschutz ist als Healthplan konzipiert,
dies [Name ausgeblendet]t dass Rechnungen an einen US Versichererei eingereicht werden und von dort aus beglichen werden. Der US Konzern denkt nun darüber nach diesen Herrn [Name ausgeblendet]Zeit (Dauer unbekannt es kann sich aber auch um "Open End" handeln) Nach Deutschland zu entsenden.

Der Healthplan genügt den Deutschen Anforderungen an die Versicherungspflicht, beinhaltet allerdings keine Pflegeversicherung.
Hat jemand Erfahrung inwieweit mit einem amerikanischen Healthplan der Deutschen Versicherungspflicht genüge getan wird ?

Wie würde es sich alternativ verhalten wenn ein Arbeitsvertag mit der deutschen Tochter des US Konzern besteht und die Person über der BBG verdient ?

Vielen Dank im voraus

[Name ausgeblendet]

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