Interrisk

09.03.2015 21:43:07

Guten Abend,

wer kann mir seine Erfahrungen mit der Interrisk mitteilen, positiv oder
negativ.
Bin dabei mir diese mal genauer anzuschauen wg. versch.
Mitbewerbervergleichen
(z.B. Elementar o. SB).

Vielen Dank für die Beiträge...

Vielen Dank !!

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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09.03.2015 22:26:52

Einen schönen guten Tag Herr [Name ausgeblendet],

im Grunde kann ich nur über positive Erfahrungen mit der
InterRisk berichten. Sei es von Seiten fachlich versierter
Ansprechpartner oder auch im Bereich der Schadenbearbeitung.
Größter bisheriger Schaden: Hausrat rund 10.000,00 Euro nach
Leitungswasserschaden. Zügige und teils unbürokratische
Bearbeitung.

Von der Prämienseite können wir im Bereich PHV, THV und HRV
nicht meckern. WGV je nach Gebäudealter.

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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09.03.2015 22:53:55

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
ich arbeite seit 1990 mit der IR zusammen (damals noch unter der Firmierung "Freiburger Versicherung").
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich es nie bereut habe: Im Privatsachbereich im Preisleistungsverhältnis m.E. kaum schlagbar, wenn man die Klaviatur komplett beherrscht.
Sehr innovativ, Schadenabwicklung im Großen und Ganzen sehr gut (mein größter Schaden ca. 50.000,- €), viele kompetente und gut ausgebildete Leute, allerdings nicht mehr so viele wie früher. Aber das dürfte wohl überall dem Zeitgeist entsprechen, denn der Druck auf alle wird größer und insbesondere nachwachsende Fachkräfte beherrschen ihr Fach nicht mehr so wie früher (Frage der Einstellung ???). Natürlich geht auch bei der IR mal was schief, alles andere wäre übermenschlich, aber bisher kriegte man alles wieder hin. Habe mich im letzten Jahr über ein Vorstandsmitglied geärgert, das mehrfach Erledigung in einer zugegebener Maßen nicht Welt bewegenden Sache zugesagt und nicht eingehalten hat. Das war ein wenig unprofessionell, "but what the heck...". Näheres über Produkte und Logistik gern am Telefon, wenn Sie mögen.

Gute Nacht nach Bayern

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 09:04:35

Guten Morgen,

hatte vor Jahren (ca. 2003) Interesse. Ein Maklerbetreuer kam vorbei mit klaren Produktionsvorgaben,
die ich als Makler nicht erfüllen kann / will. Da mein Kunde mit entscheidet.
Lege meinen Kunden auch bei HSR, PHV, Unfall etc. 2-3 Angebote vor.

Als er feststellen musste, dass ich seine Vorstellungen nicht garantieren konnte, erhielt ich keinen Vertrag!

Jetzt reiche ich dieses Geschäft über Fondsfinanz ein - eine gute Alternative.

Noch was: Habe 2010 mal eine paar Anbieter im Wohngebäude-Bereich verglichen und
die Interrisk hat mir ohne Probleme ihren internen Vergleich zur Verfügung gestellt. :-)
Sende Ihnen diesen gleich direkt zu!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 12:09:45

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

bezüglich InterRisk mag ich nix Negatives sagen...

Umsatzvorgaben kenne ich nicht! Arbeite mit der Gesellschaft noch aus
Freiburger Zeiten zusammen.

Die Deckungskonzepte, vor allem XXL sind exzellent und gehören m. E. zu
den umfangreichsten am Markt.
Für mich interessant sind einerseits einige "Kulanzregelungen", die in
den Bedingungen festgelegt sind, also nicht auf internen (temporären)
Dienstanweisungen beruhen, z. B. Fristen bei Unfall usw..
Auch die Deckungsinhalte sind wegweisend, z. B. Forderungsausfall nicht
nur auf Privathaftpflichtschäden begrenzt, bei Unfall exzellente
Leistungen (also tatsächlich zahlbare Summen) bei der "richtigen"
Kombination aus Gliedertaxe und Progression (wo andere Anbieter manchmal
bessere Gliedertaxen haben, aber die IR über die besserer
Progresssionsstaffel auf vergleichbare Leistungen kommt)...

Die InterRisk ist für mich immer der Anbieter im Vergleich, wenn es auf
Leistungsstärke ankommt.
Selbst preislich kann die InterRisk bei den Top-Tarifen mithalten, z. B.
bei Kombination verschiedener Sparten (bis 15 % Nachlass).
Im Bereich Hausrat und Gebäude hat die IR eigene adressbezogene
Einstufungen, das kann mal extrem günstiger oder auch deutlich teurer
sein als bei Wettbewerbern.

Im Bereich Leben finde ich die Risiko-LV interessant, z. B. mit
jährlicher Neuberechnung des Beitrags, geht auch auf verbundene Leben,
kann auch für Raucher interessant sein...

Es gibt also viel auszuprobieren. Ich komme mit der Software gut zurecht
(Antrag kann direkt aus der Software heraus verschickt werden, sowie
verschiedene weitere Services).

Wie von den Kollegen schon geäußert, auch ich hatte im Schadensfall
bisher keine Grund zur Beanstandung.

Für ein Telefonat dazu bin ich auch gern zu haben.

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 13:09:37

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wie funktioniert denn dies mit den klaren Produktionsvorgaben?

Müssten Sie da als Makler eine vertragliche Verpflichtung eingehen? Oder wie
sonst erwartet Interrisk, dass Sie eine Garantie abgeben sollen?

Wären Sie da nicht bereits ständig mit der Vermittlung von Interrisk betraut
und damit gar kein Makler mehr?

Gibt es denn, wenn Interrisk mit einem solchen Ansinnen an Makler
herantritt, Makler, die sich darauf einlassen? Und wenn nicht, warum
versucht Interrisk das überhaupt?

Oder müssten Sie nur - mehr oder weniger unverbindlich - Interrisk in
Aussicht stellen, dass Sie (vielleicht) die erwartete Produktion bringen?
Dann würden Sie erstmal eine Anbindung haben und es würde sich später
herausstellen, dass die Produktion den erwarteten Umfang doch nicht
erreicht.

Sie sagen, Interrisk will eine Garantie. Was [Name ausgeblendet]t das? Müssen Sie später
dafür haften, wenn Sie die (wenn es eine wäre) irgendwie gegebene Garantie
nicht erfüllen?

Dann sprechen Sie von einem Vertrag, den Interrisk mit Maklern schließen
will? Wie sehen denn solche Verträge aus, die Interrisk mit Maklern
schließt - ggf. inklusive Garantieen, zu denen sich der Makler verpflichten
muss? Kann man da ein Vertragsmuster erhalten?

Wissen die Maklerbetreuer von Interrisk eigentlich, was ein Makler ist?

Hat sich vielleicht seit 2003 hier etwas zum Besseren geändert?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 15:18:25

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

bitte fangen Sie nicht schon wieder an, solange im Schlamm zu wühlen, bis
Sie tief unten ein prähistorisches Überbleibsel von etwas finden, das
vielleicht so aussehen könnte, wie wie der Ansatz eines Problems oder gar
Skandals, der nur bei hinreichend provokanten Thesen und viel
Interpretationsspielraum vielleicht zum Diskussionsstoff aufbereitet werden
könnte.
Bitte diesmal keine tagelang dauernden Debatten über Dinge, bei denen
eigentlich nichts zu diskutieren ist.
NEIN, es werden keine Umsatzvorgaben vertraglich festgehalten. Gleichwohl
bleibt es jedem Versicherer überlassen, eine Courtageveeinbarung zu
kündigen, wenn ihm der Umsatz -aus welchen Gründen auch immer zu wenig
ist. Ebenso bleibt es unsere Wahl, mit welchem VU wir zusammen arbeiten
wollen, das sind Gesetze des Marktes und bedürfen nicht Ihres schon
paranoiden und reflexartigen Argwohns gegen die Maklerbranche und deren
Unabhängikeit.

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

ich verstehe Ihr Argument nicht ! Entweder gibt es eine Regel oder es gibt
keine ! Wenn mein Kunde mit seinem Antrag gerade nicht mehr in die Rgel
passt und ich dem VU nichts weiter abringen kann, dann habe ich eben einfach
Pech gehabt und versuche mein Glück woanders, das ist mein Job. Aber ich
würde nicht den ganzen Laden in leicht beleidigtem Tonfall heruntermachen.
Ich sagte eingangs zu Hrn. [Name ausgeblendet], die IR ist einer von diversen Partnern,
der aber eine ganze Menge bietet, was andere VU nicht bieten, wenn ich die
ganze Klaviatur der Möglichkeiten rauf und runter spiele (hier auf
Einzelheiten ein zu gehen würde den Rahmen sprengen).

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 16:32:19

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Sie waren doch gar nicht angesprochen, sondern Herr [Name ausgeblendet]. Und Sie wissen
auch nicht, was der Maklerbetreuer von Herrn [Name ausgeblendet]. Also warum
stellen Sie Vermutungen an, wie es gewesen sein könnte? Lassen Sie doch
Herrn [Name ausgeblendet]die Rückfragen beantworten, dann werden wir es doch
genau erfahren.

Herr [Name ausgeblendet]nicht von Courtagevereinbarung, und dass diese gekündigt
wird, wenn sich später der Umsatz als zu gering erweist. Er sprach von einem
Vertrag, und von einer Garantie, die er als Makler abgeben sollte über einen
Mindestumsatz, der vom Maklerbetreuer gleich fest vorgegeben wurde. Und er
sagte, dass er ohne diese Garantie abzugeben erst gar keinen Vertrag von
Interrisk bekommen hat.

Zweifeln Sie etwa daran, dass es so gewesen ist? Was führt Sie dazu, mit
Gewissheit anzunehmen, dass es nicht genau so war, wie Herr [Name ausgeblendet]
geschildert hat? Indem Sie sagen "NEIN, es werden keine Umsatzvorgaben
vertraglich festgehalten." ?

Lassen Sie doch Herrn [Name ausgeblendet]erklären, wie es sich der Maklerbetreuer
vorgestellt hatte, wenn er schreibt "Als er feststellen musste, dass ich
seine Vorstellungen nicht garantieren konnte, erhielt ich keinen Vertrag!"
Wir werden dann erfahren, in welcher Form im oder außerhalb eines Vertrages
Interrisk die genannten Umsatzvorgaben durch den Makler garantiert haben
wollte.

Und wenn es so gewesen ist, halten Sie das dann für normal und etwas, was
einfach so als übliches Gebahren von Versicherern zu akzeptieren ist?

Ohne überhaupt abzuwarten, wie Herr [Name ausgeblendet] äußert, behaupten Sie
einfach, das es so nicht gewesen wäre, wie Herr [Name ausgeblendet]geschrieben hat.

Welches Motiv leitet Sie denn da? Warten Sie doch erst mal ab, bis sich
herausgestellt bzw. bestätigt hat, wie die Fakten tatsächlich gewesen sind.
Dann kann man immer noch sehen, welche Folgerungen man vielleicht daraus
ziehen kann, und ob man diese teilt.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 17:01:35

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet] ,

leider sind wir von vielen Regeln umgeben , nicht wahr ? Flexibilität wird
von beiden Seiten erwartet und erleichtert uns auch die Zusammenarbeit mit
VR . Mich hat das Verhalten der IR im benannten Fall eben sehr erstaunt , da
mehrere Verträge eines Kunden in SHU Bereich platziert werden sollten .Wenn
man aber hört das auf Grund der Nachfrage bei den Vorversicherung jeweils
sechs Stunden (Hausrat / PHV ) fehlen in der Vorversicherungszeit, obwohl
die fünf Jahre gegeben waren..dann ist mir das eben zu "straight" , denn
zugleich wurde direkt ausgesagt : "Da gibt es keine Verhandlungsbasis"

Wenn sie den Eindruck hatten aus meiner vorherigen Antwort das ich die IR
damit herab würdigen möchte und sie beleidige , würde ich das gerne
revidieren , wenn für sie solch ein Eindruck entstanden ist .

Ich bin eigentlich ein humorvoller und lockerer Mensch , weiß das dass
Zusammenspiel zwischen Innen / Außendienst / MB wichtig ist (das eine gäbe
es ohne das andere nicht ) und lasse mich nicht auf das "die nehmen wir
nicht ,weil die nicht nett zu mir sind als Makler " Spiel ein und versuche
immer die geforderte Neutralität an den Tag zu legen .

Im Umkehrschluss bekommt der Kunde auch wenn ihm im Vergleich die IR am
besten gefallen , seine IR ! Warum auch nicht ? Ich fand es eben sehr
befremdlich ,das bei Vorlage von fünf SHU Verträgen die Flexibilität völlig
ausgeblendet wurde ..ich denke es hätte bestimmt sich eine Lösungen
aufgezeigt ? Aber das wollte man damals nicht .

Für mich gibt es aber nicht nur die IR ,da anderer Gesellschaften eben an
Versicherungsumfang , Standing & Service und
Preis & Leistungsverhältnis aufgeholt haben und sich sogar in manchen
Bereichen gleich / besser stellen zur IR .Auch bei diesen ist man gerne
bereit mit dem Makler alle Möglichkeiten der Klaviatur rauf und runter zu
spielen ..

In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 17:36:16

Werte Kollegen,

also ich mache, wenn ich IR mache, nur XXL. Was anderes bekommt der
Kunde nicht oder er wird kein Kunde.
Die IR policiert Verträge richtig, wenn ich das richtig eingegeben habe.
Die Policierung dauert noch keine 3 Tage.
Schäden bis 300 Euro reguliere ich selbst, meist innerhalb von weniger
als 3 Tagen (da hat der Kunde den Scheck
im Briefkasten!!!). Größere Schäden auch problemlos abgewickelt.
Welcher Versicherer bietet das noch???????
Wer Topleistungen zu einem angemessen Beitrag sucht und wenig Arbeit
haben will, der ist bei der IR sehr gut
aufgehoben. Umsatzvorgaben gibt es nicht.
Und wer über den Preis verkauft, bekommt die Kunden, die eben nichts
verstanden haben. Die sollten sich lieber
über das Internet versichern. Da haben Sie in der Regel auch im
Schadenfall keinen Spaß mit.
Gute Leistungen benötigen gute Prämien, früher oder später ;o)

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 17:41:35

Hallo noch mal, Herr [Name ausgeblendet],

mein Erfahrung bei der InterRisk ist, dass man mit denen reden kann.

Wenn etwas absolut nicht geht, gibt es auch Gründe dafür, und das muss
ich dem Kunden dann kommunizieren und ggf. andere Lösungen aufzeigen.
Das machen Sie ja auch.
Bei der InterRisk ficht mich das jetzt nicht so sehr an. Da gibt es
schlimmere Sachen.

Das ging bis hin zur Einstufung ZÜRS bei einem Gebäudeneubau, was zwar
etwas Schriftwechsel brauchte, aber letztlich im Sinne des Kunden
funktionierte...

Ich würde jetzt einfach mal davon ausgehen, dass ich die 6 (oder 12?)
Stunden hätte geregelt bekommen... Ist "nur" zusätzlicher Aufwand. Wenn
man grad keine Zeit dafür hat, ist das dann halt ärgerlich.

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 18:22:23

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
es ist in dieser Liste durchaus üblich, dass man Stellung nimmt, ohne direkt
angesprochen zu sein. Sie selbst müssten das doch am Besten wissen.
Einige Ihrer Fragen an Hr. Sturm sind so weltfremd, dass man sie einer
Antwort kaum würdigen sollte. Wir Makler wissen alle, wie das Geschäft mit
den Courtageanbindungen läuft, ich habe versucht, Ihnen das ganz allgemein
kurz und knapp zu erklären, um weitere Diskussionen zu vermeiden. Die
Tatsache, dass wir alle offenbar unterschiedliche Erfahrungen mit VU haben
und andere Prioritäten bei deren Auswahl treffen, sagt mir nur eins: Der
Wettbewerb funktioniert. Dies ist nicht der Ort, Ihnen unsere
Courtageabkommen zu erläutern, lassen Sie sich bei Interesse doch
Musterexemplare von VU geben, die Sie beauftragen und die Sie hier
regelmäßig so leidenschaftlich verteidigen. Ein Vertrag ist ganz
offensichtlich mit Hr. Sturm nicht zu Stande gekommen, ergo: es wurde nichts
schriftlich festgehalten !!! Was der Maklerbetreuer mutmaßlich für einen
Vertrag vorgelegt hätte, steht nicht zur Debatte, da die Umsatzvorgaben nur
mündlich erörtert wurden, wenn ich Hr.Sturm richtig verstehe. Um mit Hr.
Steinbrück zu sprechen: "hätte, hätte, Fahradkette..." Sie schwadronieren
regelrecht im Konjunktiv, ich halte mich lieber an die Fakten und die liegen
doch längst auf dem Tisch: Kein Vertrag, also keine Verfehlung und schon gar
keine, die Sie wieder Tage lang ausschlachten können.

Weder steht es mir zu, am Wort des Hr. Sturm zu zweifeln, noch habe ich das
getan ! Bitte lesen Sie meine Zeilen exakt. Ihr Versuch, Hr. Sturm und mich
in Stellung gegeneinander zu bringen, ist plump und schäbig und ich hoffe er
geht Ihnen nicht auf den Leim. Ihm möchte ich die Empfehlung geben, falls er
noch Interesse an einer Zusammenarbeit mit der IR hat, dort im Hause den
Vertriebsvorstand zu befragen, wie es sich mit Umsatzvorgaben verhält
(abgesehen davon, dass die Ventillösung mit Fondsfinanz doch gut ist). Auf
das, was Maklerbetreuer sagen, verlasse ich mich schon lange nicht mehr
ausschließlich. Und Sie, werter Herr [Name ausgeblendet]jetzt entscheiden, ob
Sie uns wieder bis zum Wochenende mit einem weiteren Scheinthema beackern
wollen oder Ermittlungen doch lieber dem LKA bzw. BKA überlassen. Ich bin
jedenfalls ab jetzt raus aus diesem Thema ...

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 18:50:25

Hello again Herr [Name ausgeblendet] ,

konnte man auch , nur in diesem ( prägenden ) Fall nicht .. Welche Gründe es
dafür gegeben hat , entzieht sich bis heute meiner und des Kunden Kenntnis .
By the Way : Sehr guter Kunde , keine Schäden , perfekter Beitragszahler &
keine Schufa Vorkommisse.

Seien sie sich gewiss das ich hier alle Wege und Lösungsmöglichkeiten
ausgelotet habe ,was ich immer für den Kunden tue ..denn zusätzlichen
"Aufwand" habe ich gerne in Kauf genommen . Es blieb trotzdem bei der
Entscheidung ! Nun ,es ist passiert und abgeharkt !

Mit entspannten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 18:54:52

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich glaube, hier gibt es ein kleines Mißverständnis: nicht Sie haben die
Interrisk beleidigt, abgesehen davon, dass das das Problem der IR gewesen
wäre, sondern ich hatte den Eindruck, dass Sie aufgrund der Ablehnung für
Ihren Kunden ein wenig beleidigt zu sein schienen. Die Formulierung "zu
straight...", ist für mich nicht greifbar und es ist schwer darauf zu
erwidern. Das Wort straight beschreibt eigentlich einen Superlativ. Dieser
kann im Sprachgebrauch nicht gesteigert werden (komperativ). Deshalb verwies
ich auf die Regeln. Natürlich ist die Ablehnung ärgerlich, aber wir wissen
doch, wer seinen Maklerauftrag ernst nimmt, kann unmöglich mit nur einem
Versicherer in welcher Sparte auch immer auskommen. Deshalb wird bei
Ablehnung die zweitbeste Lösung angestrebt, dann ggf. die drittbeste usw.
Wenn ich all die Gesellschaften nicht mehr vermitteln würde, die mich mit
Ablehnung, bürokratischen Fehlern oder manchmal himmelschreiender Inkomptenz
schon geärgert haben, wäre es wohl recht einsam um mich und ich müßte ich
wohl selbst mal ein Versicherungsunternehmen gründen (Gott bewahre).
Ich bin mit der IR meist gut klargekommen, aber sie ist eben auch nur ein
Teil des Ganzen. In 25 Jahren unterlaufen einem allerdings selbst auch
Fehler und die IR ist bei Ihrer Unterstützung bei Beseitigung derselben
Ihrem Ruf als Maklerversicherer absolut gerecht geworden. Ich persönlich
schätze den Umgang mit deren Mitarbeiter(innen), die man bei Bedarf auch ans
Telefon bekommt, egal, ob Vertrags- oder Schadenabteilung. Die meisten sind
gut ausgebildet und eine echte Hilfe, wenn man diese braucht. Der
verläßliche, persönliche Umgang mit den gleichen Leuten über Jahre ist heut'
zu Tage etwas sehr Seltens und Wertvolles, weil die Arbeit mehr Spaß macht
und eben diese Verläßlichkeit durch Zeitersparnis auch bares Geld bedeutet.
Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 19:28:01

Guten Abend,

ich hätte nicht gedacht, dass ich mit meiner Anfrage eine solche Debatte
auslöse.....

Ich möchte mich auf jedenfall von allen BEDANKEN, die mir schriftlich oder
telefonisch Auskünfte und Info`s gegeben haben.

Wie schon einige geschrieben haben, bei wem die IR passt da macht man es,
woanders eben nicht.

Vielen Dank nochmal und einen schönen Abend

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 19:46:40

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

das mit dem Superlativ verstehe ich nicht so ganz.
Auch nicht das mit dem Komparativ.

"straight" hat ja viele Bedeutungen, u.a. "geradlinig"," direkt"

Steigerbar ist es doch schon, "straight, straighter, straightest"

Oder wie war das gemeint?
Auch wenn das jetzt gar nichts mit der IR zu tun hat ...

Mir ist übrigens die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten bei der IR Unfall
irgendwann zu groß geworden.
Geht das jemand anderem ebenso?
Außerdem nervt der jährlich steigende Beitrag bei Kindern.
Eine Steilvorlage für Anrufe und Wettbewerbereinbrüche.

Bei der Fahrradklausel in HR steige ich nach längeren Diskussionen mit der
WIR nicht mehr durch.
Laut Versicherungsbedingungen muss ich das Rad, nach Benutzung, unabhängig
von der Uhrzeit, wegschließen.
Die WIR hat mir das insoweit bestätigt, dass wenn der VN um 17:00 vom
Einkauf oder so, nach Hause kommt, und nicht mehr vorhat das Rad zu
benutzen, es laut Versicherungsbedingungen weggeschlossen werden müsste.
Das ist ja eigentlich schlechter wie die Nachzeitklausel???

Vielleicht ist jemand anderer schlauer geworden?

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 20:06:17

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Sie sprechen hier mehrfach von einem Vertrag, den Herr [Name ausgeblendet]
Maklerberater vorgelegt bekommen haben soll, der aber nicht zustandegekommen
sei. Ganz egal, ob nun Umsatzvorgaben nur besprochen wurden und die
verlangte Garantie für die Einhaltung dieser Umsatzvorgaben irgendwie - ggf.
auch mündlich - gegeben werden sollte, wundert es mich doch, dass Sie sich
an dem Begriff Vertrag, der ja eine wechselseitige Verpflichtung zwischen
Makler und Versicherer darstellt (sonst wäre es eine nur einseitige Zusage
des Versicherers ohne dass der Makler irgendeine Verpflichtung gegenüber dem
Versicherer eingeht) so gar nicht stören.

Dass also Makler hier untereinander mit dem Begriff Vertrag - zwischen
Makler und Versicherer - so umgehen, als wäre das eine völlig normale Sache,
kann ich überhaupt nicht verstehen.

Ich habe immer gelernt, dass ein Makler im Lager des Versicherungsnehmers
steht und nur mit diesem einen Vertrag hat, niemals aber mit einem
Versicherer. Weil jedwede Form von Verträgen mit Verpflichtungen, die der
Makler gegenüber dem Versicherer eingeht, dem entgegensteht, dass er die
Interessen des Versicherungsnehmers zu vertreten hat.

Ich bin also wirklich erschüttert, dass Sie hier den Begriff eines Vertrages
zwischen Makler und Versicherer mit einer Selbstverständlichkeit verwenden,
wo es sich doch um ein Unding handeln müsste, das niemals existieren kann.

Wie kann es also sein, dass ein Maklerberater der Interrisk mit dem Vorhaben
an einen Makler herantritt, dass dieser einen Vertrag mit dem Versicherer
abschließen soll?

Was soll es da bedeuten, wenn man sagt, dass der Vertrag leider nicht
zustandegekommen ist, weil man als Makler die vorgegebenen Vertriebsumsätze
nicht garantieren konnte? Richtig wäre doch, das Ansinnen eines
Versicherers, dass der Makler mit ihm einen Vertrag abschließen möge, von
Anfang an schon aus ganz grundsätzlichen Gründen als ein Ding der
Unmöglichkeit deutlich zurückzuweisen, Oder?

Damit wäre auch schon im Ansatz jede Diskussion darüber, ob man sich als
Makler zu Umsatzzielen verpflichtet oder sie sonstwie garantiert, als völlig
absurd zurückzuweisen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.03.2015 20:44:05

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

aha , ein Insel *lach*

'Ach ne (um mal beim Ruhrpott zu bleiben ) dat macht den Vatter nicht mehr
sauer ' sag ich immer so schön .

Mit "straight" bezeichnen die Amerikaner gerne Situationen ,die für sie in
diesem nicht richtig greifbar oder nachvollziehbar sind ..wird hier gerne in
solchen Zusammenhängen im Sprachgebrauch untergebracht ..ich hoffe das macht
die Verwirrung nicht komplett ;-)

Ich glaube einfach ,das hier jeder Kollege [Name ausgeblendet]Herangehensweise
besitzt . So gibt es für mich im direkten Vergleich von SHU keine Zweit oder
Drittplatzierten sondern für den Kunden z.Bsp. die drei "besten" Anbieter/
Versicherer" nach seinen Kriterien & Wünschen und eben auch nach
Leistungsumfang, Service ,Beitrag und auch meiner Empfehlung ect.

Ich habe es mir selber abgewöhnt bestimmte Gesellschaften zu glorifizieren
(eine positive Vorgehensart aus meinem Lieblingsthema GKV / PKV ) , höre
gerne zu wenn es zum direkten Vergleich kommt , wer dann noch ein Schüppchen
oben auflegen kann ..aber...letztendlich entscheidet der Kunde welche
Gesellschaft ihm sympathisch ist oder auch nicht ! In erwähnten Fall war
Kunde wie mir die IR einfach zu "straight"

Im Resultat dazu sehe ich uns beide als begeistere Makler ,die im komplexen
Versicherungsmarkt für den Kunden das Optimum herausholen möchten , manchmal
eben bei der IR manchmal bei anderen ! Erfahrungswerte , Fehler ,
langjährige Zusammenarbeiten mit MB oder Innendienstkräften oder eben auch
die Produkte selber in ihrer Handhabung beeinflussen uns doch mehr als uns
vielleicht auf den ersten Blick lieb ist..?

In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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11.03.2015 11:56:47

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

ich denke der Kollege [Name ausgeblendet]vielmehr richtigerweise den sogenannten

‘Zuführungs-Vertrag‘ zwischen Vermittler und Versicherer, mit dem die indi-

viduellen vertraglichen Rechte und Pflichten im Rahmen und Umfang der

gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung ‘grundsätzlicher Vertrags-

Freiheit‘ zwischen den beiden Vertrags-Parteien geregelt sind.

Schon deshalb muss ich Ihnen widersprechen, dass “es nur einen Vertrag

zwischen dem Versicherungs-Makler mit dem Kunden geben darf“.

Beide Verträge sind “2 völlig verschiedene paar Schuhe“ und demnach

keinesfalls konträr, sofern sichergestellt ist, dass der
“Zuführungs-Vertrag“

keine Vereinbarungen enthält, die den gesetzlichen und vertraglichen

Makler-Verpflichtungen zuwider laufen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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11.03.2015 13:50:41

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
den kleinen Germanistik-Disput hätte ich hier nicht lostreten sollen, Sorry. Um die Liste nicht weiter zu nerven, schreibe ich Ihnen ein paar Zeilen direkt.

Zu IR-Fahrraddiebstahl (FD)-Klauseln:
-die Nachtzeitklausel führte bei manchen immer schon zu Verwirrung, ich finde die Regeln der IR zum FD fair und vor allem preiswert.
- z.B. "bis 750,-€ Sicherung erst nach beendetem Gerauch notwendig", das ist doch fast zu gut , weil für moralische weniger gefestigte Kunden fast ein Freibrief...
- z.B.die Möglichkeit, Fahrräder bis 3.000,- zu versichern ohne Zusatzbeitrag, ist doch im Zeitalter der Pedelecs und teuren Mountainbikes der Knaller.
im Gegenzug dafür zu verlangen, dass diese teuren Räder nach beendetem Gebrauch in einem Gebäude gesichert werden und während des Gebrauches vor einfacher Wegnahme geschützt sind (z.B. an Laternenpfahl oder Zaun anzuschließen),
finde ich nicht zu viel verlangt. Kunden, die solche Räder besitzen, achten in der Regel sehr wohl auf den Schutz des teuren Drahtesels und akzeptieren diese kleine Auflage angesichts der Beitragshöhe sehr, sehr gerne.
- z.B. Schadenregulierung bei FD im Hause IR läuft bei mir seit zig Jahren absolut vorbildhaft, selbst wenn keine Rechnungen mehr vorliegen wurde immer, aber auch wirklich immer, fair abgerechnet.

Ich begleite jeden Kunden bei seiner Schadenbabwicklung (/es sei denn er will es lieber selbst erledigen), deshalb kenne ich die Ablehnung von Schadenregulierung fast gar nicht (außer z.B. bei Beitragsrückstände). Aber ich kenne lausige und zögerliche Schadenabwicklung bei diversen Gesellschaften, die ich hier besser nicht nenne. Ohnehin war und ist das Geheimnis einer guten Schadenabwicklung immer das gleiche: Zeitnah vollständige und prüfbare Unterlagen inkl. Fotos und leserlicher Schadenanzeige, in der das Schadenereignis sinnhaft und nachvollziehbar geschildert wird, in einem einzigen Vorgang einreichen. Dann klappt's nicht nur mit dem Nachbarn, sondern auch auch mit nahezu jedem VU.

Grüße

[Name ausgeblendet]

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11.03.2015 14:42:59

Hallo,

vielen Dank, sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet], für die Klarstellung, war auch
gerade dabei, mir das noch mal anzuschauen, weil ich die Lösung der IR
ebenfalls sehr vorbildlich ansehe.

Zum Thema Unfall, sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],
zumindest, wenn man die Software der InterRisk nutzt, kann ich die
Tarifmöglichkeiten nicht als verwirrend empfinden:

- Da ich in der Regel nur den XXL-Tarif verkaufe, entfällt eine Auswahl.
- Dann die Gliedertaxe: Ich möchte dem Kunden ja einen
Hochleistungstarif verkaufen, also sollte ich die Plus-Gliedertaxe
nehmen, oder - wenn es preislich noch passt - die Maxi-Gliedertaxe.
- Dann die Progressionsstaffel. Da nehme ich immer mit Plus-Progression,
also 100 % Leistung ab 80 % Invalidität. In der Regel kommen dann in der
Leistung andere "Hochleister" nicht mehr mit (evtl. Ausnahme Janitos
Best Selection Exklusiv, aber nur BG A, der aber mit vergleichbaren
Leistungspaketen auch nicht gerade günstig ist)
Mehr ist da eigentlich nicht.

Die altersbedingte Beitragsanpassung bei Kindern und älteren
Versicherten muss man halt "offensiv" ansprechen und verkaufen. Eine
Kündigung hatte ich deswegen noch nicht. Für mich keine "Steilvorlage" -
ich weiß es ja und habe es dem Kunden gesagt.

Wer das nicht möchte, nimmt eben die üblichen "Verdächtigen" wie VHV,
HKD oder "Preisbrecher" wie Rhion online mit den entsprechenden
Abstrichen in der Leistung.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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11.03.2015 22:18:50

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

den Begriff "Zuführungs-Vertrag" kenne ich nur als Vertrag mit Tippgebern,
auch genannt "Empfehlungsgebervertrag" oder "Tippgebervereinbarung", aber
nicht zwischen Versicherer und Maklern. Auch im Internet bin ich bei Maklern
hier nicht fündig geworden.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es zwischen Versicherer und
Versicherungsmakler einen Vertrag geben könnte, der nicht im Widerspruch zum
Maklervertrag mit dem Versicherungsnehmer steht, weil er - so deuten Sie m.E
an - nur gewisse Regeln für die Einreichung und Bearbeitung von Anträgen
aufstellt, damit hier keine unnötigen Reibungen auftreten. Obwohl da
vielleicht ein Merkblatt "Was sollte der Makler beachten, damit Einreichung
und Bearbeitung von Anträgen optimal funktioniert." einseitig vom
Versicherer auch reichen könnte. Und der VR kann ja dem Makler Rechte
einräumen oder sich selbst Pflichten auferlegen, ganz einseitig ohne
Vertrag.

So wie Sie schreiben "'Zuführungs-Vertrag zwischen Vermittler und
Versicherer" sollte man meinen, dass dies ein Begriff wäre, der schon
gebräuchlich und bekannt ist. Da hätte ich aber erwartet, dass ich bei
Eingabe in Google darüber etwas finde. was eben nicht der Fall ist. Muss ich
anders suchen? Gibt es irgendwo ein Muster?

NB.:

Das mit der verlangten Umsatz-Garantie könnte ja auch ein Missgriff des
Maklerberaters gewesen sein, der vielleicht selbst bestimmte Vorgaben hat
(z. B. "Produktion je Makler") und dann einfach wähnte, dass er diese der
Einfachheit halber sich vom Makler unmittelbar gleich garantieren lassen
könnte. Es scheint sich ja nicht bestätigt zu haben, dass dies bei Interrisk
sonst üblich wäre.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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12.03.2015 09:26:38

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

sofern ich mich richtig erinnere, hat der sehr versierte Rechtsanwalt, Herr
Dr. Johannes Fiala,

vor einigen Jahren in einer Publikation explizit bekanntgemacht, dass es
sich richtigerweise

um ‘Zuführungs-Verträge‘ handelt und in jener Publikation dieses
Listen-Thema zumindest

mit- oder sogar genau auf den Punkt abgehandelt.

Arbeiten Sie noch mit ihm zusammen?

Dann dürften Sie doch sicher leicht an die betreffende Publikation kommen
und die

Genehmigung dafür erhalten, diese Publikation allen bekanntzumachen, da sich
hierdurch

ggf. für den einen oder anderen neue Erkenntnisse mit evtl. Handlungsbedarf
ergeben

können.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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