KFZ Vers. Außerordentliche Kündigung Kurztarif

24.11.2003 18:59:18

Hallo Kollegen,

folgende Situation: Kundin hat KFZ Vers.wegen Fahrzeugwechsel im Okt/2003
gewechselt, ab 1.1.2004 erhält Sie jetzt Beitragserhöhung. Sie könnte
kündigen auf Grund außerordentliches Kündigungsrecht,aber kommt hier der
Kurztarif zur Geltung ?

[Name ausgeblendet]

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