KT bei Arbeitslosigkeit

12.10.2020 15:34:22

Guten Tag Kollegen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Kunde hat eine zusätzliche
Kranken-Tagegeld Versicherung. Er ist seit 31.1.2019 arbeitslos in
seinem ursprünglichen Job, bekommt Arbeitslosengeld und  arbeitet
zusätzlich in einem Midi-Job und verdient dort brutto 743,53 €.

Er ist seit 17.6.2020 arbeitsunfähig und bekommt aus seiner
Arbeitslosigkeit KT von der GKV.  Nun beansprucht er zusätzlich KT aus
einer privaten KT-Versicherung. Der Versicherer lehnt jedoch die Zahlung
ab, da er arbeitslos ist (nicht mehr versicherungsfähig). Der Midi-Job
würde nicht gelten. Ich habe bisher keine Regelung oder Grundlage
gefunden, aus der dies hervorgeht. Weiss jemand mehr ?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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12.10.2020 15:52:18

Gib bei Google mal "arbeitslosigkeit und krankentagegeld" ein

VG Hans Anton [Name ausgeblendet]

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12.10.2020 21:45:07

Hallo Teilnehmer,

ja, Google ist hilfreich:

Also hat der Versicherer wohl recht. Der BGH hatte 2008 nämlich
festgestellt, dass die Versicherungsfähigkeit in der
Krankentagegeldversicherung wegfällt, wenn der Arbeitslose sich nicht
ausreichend um eine neue Stelle bemüht (der Midijob reicht da in der Tat
nicht) oder aber es objektiv feststeht, dass Bemühungen dahingehend nicht
mehr erfolgversprechend sein werden.

Wenn er also seit Anfang 2019 bereits arbeitslos ist, wird sich das wohl
eher nicht mehr ändern. Entweder hat er sich nicht ausreichend bemüht, oder
aber alle erheblichen ständigen intensiven Bemühungen waren seitdem
erfolglos, und werden es daher wohl auch künftig sein.

Dafür spricht auch, dass er einstweilen einen Midijob hat. Das wird es ja
eher noch erschweren, dem Arbeitsmarkt flexibel und kurzfristig zur
Verfügung zu stehen und sich intensiv um Bewerbungen zu bemühen.

Sollte der Versicherte sich wider Erwarten tatsächlich intensiv um eine neue
Stelle bemüht haben und dies auch durch Vorlage von zahlreichen
ununterbrochenen Bewerbungen belegen können, könnte er sich vielleicht auf
die BGH-Rechtsprechung berufen, dass die Versicherungsfähigkeit unter
strengen Voraussetzungen nicht weggefallen ist. Zusätzlich müsste er aber
dazu auch nachweisen, dass seine seit fast zwei Jahren ständigen erfolglosen
intensiven Bemühungen um eine neue Stelle nicht belegen, dass diese auch in
Zukunft erfolglos bleiben werden. Er muss vor diesem Hintergrund zahlreicher
erfolgloser Bewerbungen über fast 2 Jahre also mindestens mal glaubhaft
machen, dass alsbald ein Erfolg zu erwarten ist in Form einer Beendigung der
Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer neuen Stelle.

So leicht ist das nach meinem Dafürhalten also nicht, das Krankentagegeld zu
erhalten. Der erste Anschein spricht nämlich doch sehr stark dagegen,
weshalb der Versicherer die Krankentagegeldversicherung wohl wegen Wegfall
der Versicherungsfähigkeit bei Arbeitslosigkeit auch ganz im Rahmen der
Rechtsprechung des BGH rechtlich korrekt beendet hat.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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