KV Experten Rat

20.05.2014 16:11:45

Guten Tag in die Runde,

hätte bitte jemand Zeit um mir die Rechtsoptionen zu erläutern, die ein Kunde
hat, wenn die Gesellschaft offensichtlich keine Lust hat ihn zu versichern.

VN mit bestehender KV hat mit 57 TG/KH-TG beantragt und wurde wegen eingereichter Rechnungen
auf denen Heuschnupfen und fälschlicherweise Asthma (vom Arzt aber als bedauerlicherer
Abrechnungsfehler nun korrigiert) 2008/2010/2012 vermerkt waren abgelehnt.

VN bietet an den Heuschnupfen auszuschliessen. Und die Gesellschaft will trotzdem nicht.

Welche Optionen gibt es hier - Ombudsmann wird eher nichts bringen denke ich mal.

Kann ja schlecht auf Altersdiskriminierung klagen ^^ auch wenn dies wahrscheinlich die Ursache
ist.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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20.05.2014 16:29:53

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich würde nicht versuchen über einen "Anwalt" o.ä. die Tagegeldversicherung
bei der jetzigen Gesellschaft einzudecken, im Leistungsfall stellen die sich
dann doch mehr oder minder "blöd" an... Hier würde ich einen Vergleich der
Tagegeldversicherung machen und dem Mandanten einfach seine
Tagegeldabsicherung bei dem günstigsten Anbieter zeichnen lassen. Natürlich
vorher Anfragen wg. Gesundheitszustand etc., Bedingungswerke ansehen und
vergleichen (Morgen und Morgen)!!

LG

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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20.05.2014 17:08:38

Hallo Kollege [Name ausgeblendet],

die Abrechnung hat der Arzt korrigiert ..und die "Asthma These" ist vom
Tisch ,wenn das richtig verstehe ?

Welcher Versicherer ist das ?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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20.05.2014 18:29:01

..hmm ich habe es immer schon problematisch angesehen ,das dass KT bei einer
anderen Gesellschaft versichert ist ! Muss es mal in Anspruch genommen
werden ,geht die Korrespondenz zwischen zwei PKV hin und her ! Weswegen
krank geschrieben ? Diagnose ? Wieso weiß Versicherer A noch nichts davon..?
ect. ect..

Sicher wird es PKV Unternehmen geben die verkürzte Gesundheitsfragen /
Prüfung anbieten ..ect..aber ob dies etwas bringt..?

Anonymisierte Anfrage wenn dann woanders angefragt wird wohl eher ..

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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20.05.2014 21:03:05

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

klagen wegen Altersdiskriminierung kann man schon, denke ich. Ich habe vor
kurzen ein Gerichtsgutachen erstellt zu einem Kunden, der in Pflegetagegeld
wegen Blindheit abgelehnt wurde, was er für eine Diskrimierung wegen
Behinderung hielt. Es war aber nur eine normale Risikoeinschätzung. Das
Gericht hat also die Klage angenommen und ein Gerichtsgutachten dazu
beauftragt, ob die Ablehnung aus Risikogründen gerechtfertigt war.

Aber: was erreicht man damit, selbst wenn man gewinnt?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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