KV-Frage - Italienerin in England versichert mit Wohnsitz in Deutschland

08.11.2014 20:15:07

Guten Abend in die Runde,

lerne immer wieder dazu - alle Menschen, die in England Steuern zahlen, haben sofortigen KV-Versicherungsschutz.

Eine Wohnsitz-Anmeldung scheint im Königreich nicht zu existieren, so die Aussage der Anfragenden.

Italienerin arbeitet 4 Tage die Woche in London und 3 Tage bei München.
Seit Mai 2013 ist sie in Deutschland gemeldet.
Der KV-Versicherungsschutz in Deutschland wird bislang über die Europä[Name ausgeblendet] Krankenversicherungskarte (EKVK) geregelt.
Sie arbeitet selbstständig im Heilwesenbereich (Chinesische Medizin).

Meine Fragen an Sie:
- Wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz hat und hier 3 Tage in der Woche arbeitet, muss sie sich dann in D versichern?
- oder ist der Krankenversicherungspflicht abgegolten, weil sie 4 Tage in England lebt und dort krankenversichert ist?

Wer weiß es?
Wer ist zuständig: AOK Bayern? Botschaft oder Konsulat der Briten? Europä[Name ausgeblendet] Behörde?

Ihr Plan ist es, langfristig ihr Auskommen in Deutschland zu erreichen.
Hat sie die Chance auf die GKV - von einem gesetzlichen System ins andere zu kommen -
obwohl sie selbstständig ist?

Danke für Antworten und Tipps!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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09.11.2014 11:51:17

Guten Morgen Herr [Name ausgeblendet] ,

so wie Sie es schildern wäre auf Grund das die Dame ihren Haupt /
Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet auch hier die KV Versicherungspflicht
ausgelöst . Da Sie selbstständig (Gewerbe angemeldet ? ) und im Moment über
die EKVK geregelt ist ( meist auf freiwilliger Basis ) wird sich eher die
PKV als GKV für Sie interessieren , da der GKV die Vorversicherungszeit
"fehlt" bzw. meist als zu
risikoreiche Variabel gesehen wird und man sich auf die nicht in Deutschland
stattgefundene Vorversicherungszeit als Ablehnung beruft ! Zumal es
schwierig wird mit England ( nicht in allen Bereichen ein
Sozialabsicherungskommen mit Deutschland ! )

Ein monopolisierten Nachweis wie früher zwingend über z.Bsp. eine AOK vor
Ort gibt es nicht mehr ! Wir haben seit längerem freies KV Wahlrecht ,
gerade in der GKV ! In den meisten Fällen wird bei Anmeldung des
Erstwohnsitz oder des Gewerbe in Deutschland nur der Hinweis darauf gegeben
, sich um einen "ausreichenden " KV Versicherungsschutz selber zu kümmern !

..so gesehen hier in NRW bei einem Kunden von mit der erst über Slowenien
und dann mit Gewerbeanmeldung in meiner Nähe vor Ort ansässig wurde und
Hessen mit einer Kundin ,die ähnliches erlebt hat ..vielleicht ticken die
Uhren in Bayern auch mal wieder anders ..

In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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