Kein Loblied auf die HKD oder Geschäft ist Geschäft

09.03.2007 11:16:15

Hallo,

ich freue mich für Herrn [Name ausgeblendet], dass die HKD im Fall Minibagger eingelenkt
hat.

Aber die HKD kann auch anders:

Am 15.02.07 verstirbt der VN einer Unfallversicherung nach längerer
Krankheit. Da es aufgrund der Krankheit Liquiditätsprobleme gab, war der
Unfallversicherungsvertrag bei der HKD bereits im Mahnverfahren.

Die Witwe (mitversicherte Person) erklärte mir, dass Sie den Vertrag
fortsetzen möchte und den Rückstand ausgleichen würde.

Dass teilte ich der HKD vorab am 21.02.2007 telefonisch mit. In diesem
Gespräch bat ich auch um eine Korrektur der Forderung aufgrund des
teilweisen Risikofortfalls.

Nachdem ich die Sterbeurkunde erhalten hatte, übergab ich am 01.03.2007 der
HKD schriftlich den Wunsch der Vertragsübernahme durch die Witwe.
Am gleichen Tag erhielt ich auch den Policennachtrag (Beginn 16.02.07 mit
Witwe als VN).

Am 08.03.2007 (18:13 Uhr) erhielt ich per Email die Mitteilung, dass an die
Witwe die Kündigung wegen nichtgezahlter Beiträge abgeschickt wurde.

Als ich am 09.03.07 den zuständigen Bearbeiter dazu sprechen wollte, wurde
mir erklärt, dass dieser leider dazu gezwungen war, da hier Fristen
einzuhalten wären.

Nun frage ich mich, war das wirklich notwendig? Die HKD kannte die Umstände
und wusste, dass der Rückstand von 39 Euro demnächst ausgeglichen werde
würde.

Hatte ich nur einfach Pech oder ist das "normal"?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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