Kfz-Unfall, wenn beide Autos dem gleichen VN gehören

12.10.2004 13:31:17

Hallo liebe Listenteilnehmer,

zur Situation: Ein Privatmensch hat 2 Autos, welche von verschiedenen
Familienangehörigen gefahren werden.
Das Auto A fährt auf dem Parkplatz eine Delle in Auto B. Gefahren ist die
Ehefrau.

Ist es richtig, das die Gesellschaft die Regulierung über die
KfZ-Haftpflicht ablehnen kann, da beide Autos dem gleichen VN gehören?

Laut AKB §10 kann ich das nicht erkennen, jedoch wird im Handbuch
Versicherungsrecht von van Bühren mit OLG [Name ausgeblendet] Urteil darauf verwiesen.

Wie sieht es praktisch aus? Wer hat Erfahrungen?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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