Kfz-Versicherung - abweichender VN

28.04.2011 12:22:32

Herzlichen Dank, die Frage wurde von einem Kollegen telefonisch beantwortet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für nachfolgenden Fall bräuchte ich Eure Hilfe.

Die VN hatte in 2008 SF 9 = 45% und der Rabattschutz für KH und VK wurden
mitversichert.

1 KH Schaden in 2009 – SF 9 bliebt unverändert.

2 KH Schäden in 2010 – 1 Schaden wurde durch den Rabattretter aufgefangen
und

die VN wurde in 2011 in SF 5 = 55% eingestuft – OK.

Aufgrund des letzten Schaden in 12.2010 wurde der Vertrag zum 11.03.2011 vom
VU gekündigt.

Es wurde ein VU ab 11.03.2011 gefunden, das jedoch nur Haftpflicht mit
Mindestdeckungssumme zeichnete.

Aufgrund der Vorschäden teilte der Vorversicherer SF ½ = 140% mit, was auch
richtig ist.

Hier hat sich für mich ganz klar gezeigt, dass der Rabattretter wenig Wert
hat, wenn das VU kündigt,

denn die „Explosion“ kommt beim Nachversicherer. Vorher 55% - dann 140%.

Der Ehemann der VN stellte jetzt fest, dass er noch einen ruhenden Vertrag,
unter 7 Jahren mit SF 10 hat

und möchte den PKW bei seiner Gesellschaft als VN versichern, aber seine
Frau [Name ausgeblendet]bleiben.

Meine Frage dazu:

Muss der derzeitige Versicherer den Vertrag freigeben, wenn sich nur der VN
ändert?

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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