Krankenkassenwechsel

17.02.2005 09:59:00

1.) Ist das schon ein halbes Jahr alt
2.) nein, den die Tarife werden intern weitergeführt. D.h. man ist bei der
"Zürich in der DKV" quasi (juristisch laienhaft ausgedrückt.
Lediglich eine Leistungskürzung oder Beitragserhöhung wäre ein
Sonderkündigungsrecht.
Hier hatten wir das Bsp. Der fusionierenden BKKs, wobei die Mitglieder der
billigeren BKK ein Sonderkündigunrecht hatten, da die Beiträge der teuerer
angeglichen wurden.


Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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