Krankentagegeld

29.03.2005 09:54:05

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

wir haben eine Frage bezüglich der privaten Krankentagegeldversicherung:

Einer unserer Mandanten hat, nachdem er durch den Krankenversicherer einfach
für berufsunfähig erklärt wurde, gerichtlich erstritten, dass der
Krankentagegeldversicherer Ihn wieder versichert, da er zu keinem Zeitpunkt
berufsunfähig war, nun kann man verstehen, dass der Kunde in der gesamten
Zeit keine Krankheit als Schadenfall eingereicht haben, da er davon
ausgegangen ist nicht versichert zu sein. Das VU hat also zu keinem
Zeitpunkt ein Risiko getragen.

Nach dem nun ergangen Gerichtsurteil setzt das VU den Vertrag wieder in Gang
und verlangt eine Nachzahlung der Prämie für den gesamten Zeitraum, rund 1,5
Jahre, obwohl es kein Risiko getragen hat. Ist dies rechtens oder hat der
Kunde einen Anspruch darauf, dass ein Anwartschaftsbeitrag erhoben wird.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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