Krankentagegeldversichung versus gelber Schein Regelung BU

15.08.2018 18:08:19

Guten Tag werte Kollegen,

kann man denn eine selbständige Krankentagegeldverischerung durch die gelbe Schein regelung bei einer BU Versicherung austauschen?

Für mich zu klärende offene Fragen:

- wie lange leistet eigentlich eine selbständige Krankentagegeldversicherung

- hat diese nicht ein Kündigungsrecht durch das Unternehmen auch im Leistungsfall

- wie lange leistet den die gelbe Schein Regelung bei der BU

- gibt es hier Befristungen und Kündigungsmöglichkeiten seitens des VU?

Ich danke für Ihre Hinweise und werde eigene Rechercheergebnisse hier veröffentlichen.

Ihr

[Name ausgeblendet]

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15.08.2018 18:20:57

Guten Abend Herr [Name ausgeblendet]

dies ist keine Rechtsberatung, alle Aussagen müssen ggf. überprüft werden!

Ich glaube nicht, dass die selbstständige Krankentagegeldversicherung durch die Gelbe-Schein-Regelung bei der BU ausgetauscht werden kann. Das ergibt sich aus der Beantwortung Ihrer Fragen:

Die selbständige Krankentagegeldversicherung leistet solange, bis Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Berufsunfähig ist man nach den Versicherungsbedingungen der Krankentagegeldversicherung dann, wenn man voraussichtlich dauernd außerstande ist seinen Beruf auszuüben. Da steht dummerweise noch nicht einmal etwas von Prozenten und genaugenommen bedeutet das sogar, dass man seinen Beruf zu 100% nicht mehr ausüben kann.

Ein Unternehmen der Privaten Krankenversicherung kann eine Krankentagegeldversicherung im Leistungsfall nicht kündigen. Bei einer separaten Krankentagegeldversicherung (ohne Vollversicherung) kann in den meisten Fällen ein Versicherungsunternehmen aber dann kündigen, ohne Angabe von Gründen, wenn die ersten drei Versicherungsjahre noch nicht verstrichen sind. Es gibt wenige Versicherer am Markt die auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichten.

Bei der Gelbe Schein Regelung hat jeder Versicherer eine eigene max. Leistungsdauer festgelegt. Ich kenne 12 Monate und 18 Monate. Außerdem wird bei der Gelbe-Schein-Regelung verlangt dass man eine bestimmte Anzahl von Monaten krank ist und hier kenne ich nur die Regelung 6 Monate.

Ihre letzte Frage verstehe ich nicht!

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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