Krankenvollversicherung altes oder neues Recht

05.10.2006 16:25:06

Sehr geehrte Kollegen,

ein Kunde ist seit 2001 als Angestellter in der PKV versichert und ist nun
arbeitslos geworden und im Augenblick pflichtversichert weil ALG I bezahlt
wird. In Kürze wird der Kunde nun eine neue Stelle antreten, die ein
Einkommen zwischen 3500 und 3900 ergeben wird. Kann der Kunde ab sofort dann
wieder privat versichert werden oder gilt das neue Recht mit 3 Jahren
Wartezeit?

Gruß

[Name ausgeblendet]

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